Fachbericht zur Stärkung der Arbeit der Pflegekräfte veröffentlicht
Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums wurde ein Fachbericht erstellt, der die Aufgaben der Pflege auf der Grundlage des seit 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs erläutert. Er soll Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen und als Orientierung dienen, die Pflege an den neuen Begutachtungsgrundsätzen auszurichten. Er steht aber auch den Verhandlerinnen und Verhandlern von Rahmenverträgen, Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen zur Verfügung.
Der Fachbericht beschreibt die pflegerischen Aufgaben mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und erläutert, wie die Selbständigkeit von pflegebedürftigen Menschen noch besser als bisher gestärkt und die Pflege auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien ausgerichtet werden kann. Autoren des Berichts sind Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück. Die Bedeutung des Fachberichts wird auch vom Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beim Bundesministerium für Gesundheit unterstrichen. Der Beirat bezeichnet ihn als eine geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege und empfiehlt, den Bericht für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen zu nutzen. Das betrifft sowohl die Aufgaben, die Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit erfüllen müssen, als auch die Art und Weise, wie die Arbeit von ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen organisiert und dokumentiert wird.
Weitere Informationen unter anderem unter www.bundesgesundheitsministerium.de/fachbericht-pflege und www.bundesgesundheitsministerium.de/fachbericht-pflege-praeambel
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit