FINSOZ: Teilhabebegriff nicht mehr ohne Digitalisierung denken!

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) lässt nach Auffassung des Fachverbandes Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ die Chancen des digitalen Wandels völlig unberücksichtigt.

Wie der Verband in einem Positionspapier betont, kann der Teilhabebegriff in einer mit Internet, Mobile Computing und smarten Technologien durchdrungenen Welt nicht mehr ohne Digitalisierung gedacht werden. FINSOZ sieht darin ein erhebliches Potenzial, die Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Da es mit dem BTHG aber dem Zufall überlassen bleibe, ob es entsprechende Angebote geben wird und ihre Finanzierung nicht explizit vorgesehen sei, sieht FINSOZ die Zielsetzung der Inklusion im Hinblick auf Teilhabe in der digitalen Gesellschaft durch das BTHG nicht hinreichend verwirklicht.

Zusätzlich sieht der 2010 gegründete Fachverband, in dem soziale Organisationen unterschiedlicher Träger, öffentliche Verwaltungen, IT-Anbieter und Wissenschaftler organisiert sind, Einsparpotenzial bei Verwaltungskosten in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Mit der begrüßenswerten Stärkung der Souveränität und Wahlmöglichkeiten der Betroffenen werde nach Ansicht von FINSOZ die Komplexität der Koordination und des Informationsaustausches zwischen allen Akteuren deutlich ansteigen. Dafür sähe das  BTHG weder bundesweit geltende prozessuale Standards noch ein einheitliches IT-Verfahren vor. Die Folge wären ansteigende Papierberge und Verwaltungskosten für Dokumentation, Berichtswesen und Abrechnung, so Finosz. Der Fachverband sprach wörtlich von "Anachronismus und eklatanter Verschwendung öffentlicher Mittel".

Er fordert daher eine zügige Novellierung des Bundesteilhabegesetzes, welche die Chancen der Digitalisierung für alle beteiligten Interessensgruppen aktiv nutzt. Dazu sei eine intensive Beteiligung von Betroffenen, Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie einschlägigen Fachleuten mit Prozess- und Technikkenntnissen aus IT-Fachverbänden und Industrie erforderlich.

Das vollständige Positionspapier sowie Erläuterungstexte dazu können heruntergeladen werden unter www.finsoz.de/news_presse


Quelle: FINSOZ-Presseinformation vom 20. November 2017