Gegen Gewalt gegen Frauen: Institut für Menschenrechte empfiehlt Nationalen Aktionsplan
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt eine koordinierte nationale politische Strategie für die Umsetzung der Konvention des Europarates gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umzusetzen un dafür einen Aktionsplan zu erarbeiten.
Die sogenannte Istanbul-Konvention, tritt am 1. Februar 2018 in Kraft. Sie gibt Staat und Zivilgesellschaft alle nötigen Vorgaben an die Hand, um Frauen effektiver vor Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten. Um eine gute Grundlage für konkrete Maßnahmen und eine menschenrechtsbasierte, effektive Politik gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu sein, sei es nicht nur empfehlenswert, einen nationalen Aktionsplan in Deutschland an den Verpflichtungen der Konvention auszurichten. Auch solle man ihn in einem partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft entwickeln und seine Umsetzung an einem politisch hochrangigen Gremium aufhängen. Wichtig sei, dass der Plan prioritäre Handlungsfelder benennt. Hierzu gehöre auch die Gewährleistung des niedrigschwelligen und barrierefreien Zugangs zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern für alle: Es dürfe keinen Unterschied mehr machen, ob gewaltbetroffene Frauen im Rollstuhl sitzen, im Asylverfahren der Residenzpflicht unterliegen oder transgeschlechtlich sind. Insbesondere sollten nach Ansicht des Institutes Migrantinnen, Frauen mit Beeinträchtigungen oder wohnungslose Frauen in den Fokus genommen werden. Ihre Lebensumstände in Behinderteneinrichtungen, Flüchtlings- oder Wohnungslosenunterkünften verhindern oft, dass sie ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall von Gewalt gleichberechtigt in Anspruch nehmen können. Zudem sollte eine unabhängige Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Konvention eingerichtet werden. Sie unterstütze den Gesetzgeber und die Behörden bei der Umsetzung. Ihre Arbeit verbessert die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt durch umfassende Datenerhebung und Forschung.
Quelle: Presseinformation des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 23. November 2017