Gleiches Recht auf Arbeit: Praxiserfahrungen teilen auf Umsetzungs-Plattform

Die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankerten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen unterstützen, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Durch die Neuregelungen entstehen Herausforderungen insbesondere für die Träger der Eingliederungshilfe, für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Integrationsämter. Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt daher Fachpublikum und Interessierte ein, Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben" von morgen bis 29. Mai unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/teilhabe-am-arbeitsleben/ einzustellen.

Im Fokus der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben. Für sie sollen durch Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern Alternativen zur WfbM entstehen. Konkret heißt das: Auch andere Leistungsanbieter können Leistungen der beruflichen Bildung oder Beschäftigung anbieten, die bislang in einer WfbM erbracht wurden. Private und öffentliche Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss und Aufwendungen zur Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, das sogenannte Budget für Arbeit, wenn sie einen Menschen mit Behinderungen einstellen.

Diese Neuregelungen bringen umfangreiche Herausforderungen mit sich: Die Träger der Eingliederungshilfe übernehmen eine Reihe neuer Leistungen und werden zuständig, wenn Menschen mit Behinderungen aus dem Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich – die in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit liegen – in den Arbeitsbereich der WfbM wechseln. Die Zusammenarbeit zwischen WfbM und anderen Leistungsanbietern muss aufgebaut werden, um das Wahlrecht der Betroffenen zu gewährleisten und Übergänge zu ermöglichen. Prüfte bisher ein Fachausschuss der WfbM, ob ein Betroffener dort aufgenommen wird, ist dies nun Bestandteil des Teilhabeplanverfahrens, sofern dieses durchgeführt wird.

Die Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz bietet eine Plattform, um diese Herausforderungen zu diskutieren und die Umsetzung in den Bundesländern zu beleuchten. Beantwortet werden die Fragen und Beiträge durch das Projektteam und ausgewiesene Expertinnen und Experten. Mitte Juni erscheinen die Inhalte im BTHG-Kompass, einem stetig wachsenden Kompendium zum Bundesteilhabegesetz, auf www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass. Alle Beiträge und Antworten dieser Fachdiskussion werden auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/projekt


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 24. April 2018