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Gute-KiTa-Gesetz: Alle Bundesländer haben unterzeichnet

Vergangene Woche hat mit Hessen das letzte der sechzehn Bundesländer den erforderlichen Kooperationsvertrag mit dem Bund unterzeichnet. Somit ist der Weg frei für die von der Bundesregierung zugesagten 5,5 Milliarden Euro für die Stärkung der Kindertagesbetreuung.

Auf der Fachkonferenz „Gemeinsam für gute KiTa – Das Gute-KiTa-Gesetz in der Praxis“, hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am Freitag den Startschuss für die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern gegeben. „Es ist nun Aufgabe der Länder die 5,5 Milliarden Euro bis 2022 gut umzusetzen“, erklärte Giffey, die zudem darauf hinwies, dass der Bund mindestens bis 2024 Mittel für zur Verbesserung von Qualität und Teilhabe zur Verfügung stellen werde. Auch betonte sie, dass zwei Drittel der Bundesmittel tatsächlich in die Verbesserung der Qualität fließen würden und nur ein Drittel in die Senkung der Gebühren. Es war befürchtet worden, dass die Länder die Gelder als Wahlkampfhilfe nutzen würden, indem sie eine gebührenfreie KiTa für alle einführen, eine tatsächliche Verbesserung der Leistungen aber hierdurch auf der Strecke bleiben würde.

Im Bereich Qualität setzen die Länder laut BMFSFJ Schwerpunkte bei der Verbesserung des Personalschlüssels, bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie bei der Entlastung von Leitungskräften.Die Kindertagesbetreuung solle überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Jedes Bundesland habe allerdings seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum sei das Gute-KiTa-Gesetz "wie ein Instrumentenkasten aufgebaut": Die Länder entscheiden selbst, in welche der zehn Handlungsfelder mit welchen Maßnahmen investiert wird.

In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll. Einige Länder haben mit der Umsetzung der Maßnahmen nach dem Gute-KiTa-Gesetz bereits begonnen. Aber auch Länder, die erst jetzt mit der Umsetzung starten, bekommen den vollen Betrag für 2019 und können ihn in den Folgejahren nutzen. Es ist also gesichert, dass kein Euro der Gute-KiTa-Mittel verloren geht.


Quelle: Mit Informationen des BMFSFJ vom 22.11.2019