Hartz IV: Mehr als jeder zehnte Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wird, enthält Rechtsfehler
Die Bundesagentur zieht mit Blick auf das abgelaufene Jahr insgesamt eine positive Bilanz. Sowohl die Anzahl der Widersprüche als auch der Klagen gegen Hartz IV-Bescheide ist gesunken. Die Fehleranfälligkeit der Bescheide ist allerdings weiterhin auf bedenklich hohem Niveau.
Die sinkenden Zahlen bei Widersprüchen und Klagen gehen einher mit einer insgesamt gesunkenen Zahl an Leistungsempfänger*innen (um ca. 5% von ca. 5,6 Mio. auf ca. 5,3 Mio.). Im vergangenen Jahr wurden 577.100 Widersprüche und 95.400 Klagen eingereicht. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von 3,8% (Widersprüche) bzw. 9,3 % (Klagen). Mit Blick auf die Frage, in welcher Orgaisationsstruktur der Bundesagentur (BA) wie viele Widersprüche 'verursacht' werden, stellt die BA fest, dass die sogenannten 'gemeinsamen Einrichtungen' von Bund und Kreis bzw. kreisfreier Stadt zufriedenstellend abschneiden. Hier wurde gegen 2,3 % aller versendeten Bescheide Widerspruch eingelegt und nur gegen 0,4% der Bescheide geklagt. Für die rein kommunal organisierten Jobcenter liegen der BA keine einheitlichen Zahlen vor.
Die Gesamtzahl der erfolgreichen Widersprüche bleibt grundsätzlich bedenklich hoch: Von den ca. 600.000 Widersprüchen waren fast 70.000 erfolgreich. Das bedeutet: Bei mehr als 10% aller Bescheide, gegen die widersprochen wurde, stellten Gerichte eine fehlerhafte Rechtsanwendung fest, was nicht gerade zu einem größeren Vertrauen in die Arbeit der Jobcenter führen dürfte.
Die Erfolgsquote der eingereichten Klagen lässt sich weniger leicht berechnen. Zwar ergeben sich bei ca. 40% der Fälle Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Bescheid, doch liegt dies häufig daran, dass die Leistungsbezieher*innen fehlende Unterlagen nachreichen und es so gar nicht erst zu einem Richterspruch kommen muss.