Heute ist Tag der gewaltfreien Erziehung
Laut Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), erlebt jedes vierte Kind im Laufe seiner Kindheit und Jugend seelische, körperliche oder sexuelle Gewalt. Anlässlich des heutigen Tags der gewaltfreien Erziehung fordert er, dass Aussagen von Kindern ernst genommen werden müssen - egal, wie alt sie sind.
„Gewalt hat viele Gesichter. Kinder und Jugendliche können körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt erleiden, das fängt schon mit dem berühmten Klaps an. Auch Vernachlässigung und mangelnde Unterstützung sind eine passive Form von Gewalt“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „In all diesen Bereichen gibt es hohe Dunkelziffern. Wir müssen davon ausgehen, dass schätzungsweise jedes vierte Kind im Laufe des Heranwachsens Gewalt erlebt – in unterschiedlicher Intensität und Dauer.“
Kinder und Jugendliche haben seit dem Jahr 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Dennoch erleben viel zu viele Kinder weiterhin verschiedene Formen von Gewalt, in der Familie, im sozialen Umfeld, in Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen. Der Kinderschutzbund fordert deshalb Jugendämter, Polizei und Staatsanwaltschaft auf, Hinweisen auf Gewalterfahrungen von Kindern aller Altersstufen ausreichend nachzugehen. Dass dies in vielen Fällen nicht erfolgt, zeigt auf besonders schreckliche Weise der kürzlich bekannt gewordene jahrelange Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde. Bei einem anderen Fall im Münsterland stand eine Kita-Leiterin unter Missbrauchsverdacht, die Kinder wurden aber als nicht aussagefähig eingestuft.
Kinder haben ein Recht auf Gehör und Meinungsäußerung
„Die Annahme, Kinder, vor allem kleine Kinder, könnten nicht befragt werden oder keine glaubwürdigen Aussagen treffen, ist nicht grundsätzlich stichhaltig. Kinder müssen gehört werden. Die Frage, ob die Situation des Kindes überprüft oder Ermittlungen aufgenommen werden, darf nicht vom Alter des Kindes abhängig gemacht werden“, erklärt Heinz Hilgers. Das Recht des Kindes auf Gehör und Meinungsäußerung ist auch bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren von maßgeblicher Bedeutung. Der Kinderschutzbund plädiert deshalb für entsprechende Qualifikationen und Fortbildungen von Richter*innen, Staatsanwält*innen und Verfahrensbeiständen. Zudem hat der Verband die AG „Kindgerechte Justiz“ gegründet, die der Frage nachgeht, wie den Kinderrechten im Justizsystem besser Geltung verschafft werden kann, und Kinder in Verfahren, die ihre Angelegenheiten betreffen, stärker beteiligt werden können.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 25.04.2019