Hilfen für suchtkranke Menschen eine Frage des Wohnorts?
Verbände haben zum gestrigen 'Aktionstag Suchtberatung' auf regionale Ungleichheiten in der Versorgung hingewiesen. Die Ursache hierfür ist schon lange bekannt: Suchthilfe ist eine sogenannte freiwillige Leistung, so dass Kommunen, anders als z.B. in der Wohnungslosenhilfe, kein Angebot vorhalten müssen.
Die Corona-Pandemie stellt für viele suchtkranke Menschen eine außerordentliche Belastung dar. Nicht wenige kämpfen mit scheinbar bewährten (Sucht-) Mitteln gegen Einsamkeit und Isolation an. Speziell Online- und Spielsüchtige, aber auch Menschen mit stoffgebundenen Abhängigkeiten werden von der Krise hart getroffen.Umso wichtiger erscheint es da, dass Betroffene sich vor Ort Hilfe suchen können.
Das Problem: Nicht überall halten die Kommunen ein adäquates Angebot vor. Weil die Suchthilfe eine freiwillige Leistung ist, sind Städte und Gemeinden nicht dazu verpflichtet, entsprechende Leistungen anzubieten. Folglich stehen gerade finanzschwache und überschuldete Kommunen vor der Frage, ob bestehende Angebote weiterhin finanziert werden sollen.
Zum 'Aktionstag Suchtberatung', den die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden ausgerufen hat, bemängelten Verbände und Organisationen vor allem den regionalen Flickenteppich in der Suchtberatung. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbands, spitzte entsprechend zu: „Die Hilfe, die man als suchtkranker Mensch erfährt, darf nicht vom Wohnort abhängen. Alle Menschen brauchen einen freien Zugang zu Suchtberatung mit vergleichbaren Angeboten.“
Maria Loheide, Vorstand für Sozialpolitik bei der Diakonie, wies auf die durch die prekären Verhältnisse bedingten Schwierigkeiten vieler Einrichtungen hin: „Die finanzielle Situation vieler Suchtberatungsstellen wird immer prekärer. Das ist seit Jahren bekannt und wird seit Jahren politisch ignoriert." Für Neher und Loheide liegt die Lösung des Problems auf der Hand: Aus ihrer Sicht müsse auf politischer Ebene dafür gesorgt werden, dass Suchtberatung zu einer kommunalen Pflichtaufgabe wird. Nur so könne eine für alle Seiten verlässliche Unterstützung geleistet werden.