Hilfen zur Erziehung: Soziales Umfeld muss einbezogen bleiben
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen soll der Paragraph 27 des SGB VIII verändert werden. Wegfallen wird dabei die ausdrückliche Maßgabe, dass bei den Hilfen zur Erziehung das „engere Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen" werden soll. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) kritisiert die Streichung des entsprechenden Halbsatzes. Da in der Begründung des Gesetzes durchaus ein „systemischer Ansatz" benannt ist, erwartet der Fachverband, dass dies auch mit der Beibehaltung der jetzigen Formulierung im Paragraph 27 Absatz 2 SGB VIII gesetzlich umgesetzt wird.
Jugendhilfe könne nur erfolgreich sein, wenn sie gleichzeitig Familienhilfe sei, betont die DGSF in ihrer aktuellen Stellungnahme. Die Hilfen dürften sich nicht nur am erzieherischen Bedarf des Kindes orientieren, sie müssten sich vielmehr am Bedarf der Familie als Gesamtsystem orientieren. Dass es sinnvoll ist, das soziale Umfeld einzubeziehen, werde auch durch Evaluationsstudien zur Wirksamkeit der Jugendhilfe bestätigt.
Die DGSF warnt außerdem davor, das Jugendamt zu verpflichten, in bestimmten Verfahren die Hilfepläne dem Familiengericht vorzulegen. Eine solche, jetzt neu im Paragraph 50 vorgesehene Regelung sei schon aus Datenschutzgründen fragwürdig. Vor allem aber durchkreuze sie alle Bemühungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in Jugendämtern, eine Vertrauensbeziehung zu Familien aufzubauen. Eine vertrauliche Beziehung sei aber notwendig, wenn es um sensible und schambesetzte Themen gehe, und Voraussetzung dafür, „dass Eltern Entwicklungspotentiale und eigene Probleme eingestehen und sich für eine Änderung der Situation entscheiden können".
Die „Stellungnahme zu Paragraph 27, 2 und Paragraph 50 SGB VIII im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) vom 12.April.2017" ist veröffentlicht unter www.dgsf.org/themen/stellungnahmen .
Quelle: Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) vom 30. Mai 2017