Justizministerium bewertet psychosoziale Prozessberatung positiv
Mit seinem Bericht an den Nationalen Normenkontrollrat signalisiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), dass die Etablierung von Angeboten psychosozialer Prozessberatung sinnvoll ist. Der Hintergrund ist eigentlich simpel: Opfer von Straftaten, denen das laufende Gerichtsverfahren psychische Probleme bereitet, benötigen professionelle Unterstützung.
Strafverfahren können für die Opfer von Straftaten mit erheblichen Belastungen verbunden sein. Um diese Belastungen so gut wie möglich abzumildern, wurde die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt. Sie steht besonders schutzbedürftigen Verletzten von Straftaten während des gesamten Strafverfahrens zur Seite. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden sie von besonders qualifizierten Fachkräften unterstützt und betreut. Bei minderjährigen Verletzten von Sexualstraftaten oder schweren Gewalttaten erfolgt die Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung für die Verletzten auf Antrag kostenlos. Das gleiche gilt für besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer schwerer Sexual- oder Gewalttaten geworden sind.
Positive Resonanz von Ländern und Verbänden
Die bundesweiten Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun in einem Bericht an den Nationalen Normenkontrollrat die Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften zur psychosozialen Prozessbegleitung zusammengetragen. Die Resonanz aus Ländern und Verbänden ist durchweg positiv. Nicht nur die Opfer von Straftaten profitieren von der Unterstützung durch die psychosoziale Prozessbegleitung. Auch das Strafverfahren selbst wird gefördert, wenn die Betroffenen gut und umfassend begleitet, informiert und auf das Verfahren vorbereitet werden. Denn die Betroffenen fühlen sich dadurch gestärkt und es fällt ihnen leichter, im Verfahren auszusagen.
Informationsfluss verbesserungswürdig
Mit der Erweiterung von Informationen über die Prozessbegleitung sowie Schulungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte kann nach Ansicht des BMJV noch breitere Anwendung der Prozessbegleitung gefördert werden. Insbesondere müssen die Betroffenen von Straftaten noch besser über die bestehenden Hilfsmöglichkeiten informiert werden. Zum Teil zeigt sich in der Praxis auch noch eine gewisse Zurückhaltung bei der Beiordnung der Prozessbegleitung.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird die gesammelten Erfahrungsberichte und Anregungen nutzen, um weitere Verbesserungen der bestehenden Regelungen zu prüfen. Das betrifft unter anderem die Frage, wie die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung bei minderjährigen Opfern vereinfacht werden kann. Auch Erleichterungen bei erwachsenen Verletzten und eine Beiordnungsmöglichkeit für Verletzte häuslicher Gewalt kommen in Betracht. Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Vergütungsregeln überprüft werden, da ein gut funktionierendes System der psychosozialen Prozessbegleitung auch voraussetzt, dass den Prozessbegleiterinnen und -begleitern eine angemessene und auskömmliche Vergütung zur Verfügung steht.
Der Bericht an den Nationalen Normenkontrollrat kann hier abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18.2.2021