LSVD: Gleichen Zugang zur Assistierten Reproduktion sicherstellen
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität offenstehen muss. Er begrüßt die am 3. Januar 2018 bekannt gewordenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs als "einen wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Gleichstellung von verheirateten, verpartnerten und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebenden Paare bei der Erstattung der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung".
Die Kosten einer unfruchtbaren Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung sind aus Sicht des Bundesfinanzhofes als außergewöhnliche Belastung auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
Der LSVD fordert, dass durch Bundesgesetz endlich klargestellt wird, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht. Wann Ärztinnen und Ärzte die Mitwirkung bei künstlichen Befruchtungen erlaubt ist, wird bisher nur in den Berufsordnungen der Landesärztekammern angesprochen. Da diese Regelungen sehr unterschiedlich sind, ist die Rechtsunsicherheit groß. Deshalb fordert auch die Bundesärztekammer ein solches Bundesgesetz.
Der LSVD setzt sich außerdem dafür ein, die Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen nicht länger auf empfängnisunfähige Ehefrauen und die Verwendung von Spermien ihrer Ehegatten zu beschränken.
Quelle: Presseinformation des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) vom 4. Januar 2018