Weitere Bundesländer unterstützen Initiative für ungewollt kinderlose Paare
Neben zehn weiteren Bundesländern beteiligen sich nun auch Bremen und Saarland an der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit". Seit dem 1. Januar 2022 können auch dort Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für reproduktionsmedizinische Unterstützung erhalten werden.
Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.
Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.
In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.
Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.
Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.
Zusätzliche Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 04.01.2022