Mehr Lohn in der Pflege: Antworten auf Fragen dazu

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Antworten auf häufige Fragen zum Pflegemindestlohn aktualisiert, nachdem das Bundeskabinett die 3. Pflegearbeitsbedingungenverordnung zur Kenntnis genommen hat. In den kommenden Jahren soll danach der Pflegemindestlohn regionalisiert und gestaffelt bis zum 1. Januar 2020 auf 11,35 Euro (West) und 10,85 Euro (Ost) steigen. Ausführliche Informationen unter www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/faq-mindestlohn-pflege.html


Quelle: www.bmas.de, Stand: 21. Juli 2017