Sozialpolitik: Das ändert sich im neuen Jahr
Sozial.de erklärt, welche sozial- und familienpolitischen Maßnahmen mit dem Jahreswechsel in Kraft treten.
Das vergangene Jahr endete mit zwei wichtigen sozial- bzw. bildungspolitischen Entscheidungen der großen Koalition. Sowohl das Pflegepersonalstärkungsgesetz als auch das kurz vor Jahresende verabschiedete Gute-Kita-Gesetz sind (kleine) Schritte in Richtung einer Verbesserung der Situation in der Pflege und frühkindlichen Bildung. Während die Auswirkungen dieser beiden Gesetze wohl erst mittelfristig zu spüren sein werden, beginnt das neue Jahr mit konkreten Änderungen, die vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber im Sozialwesen z.T. sehr relevant sein können. Sozial.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen:
Brückenteilzeit
Mit Einführung der sogenannten Brückenteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiter*innen einen Anspruch auf zeitweise Arbeitszeitverringerung geltend machen. Entscheidendes Merkmal ist die Garantie auf eine Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl, also ggf. auch zur Vollzeitarbeit. Die Verringerung der Arbeitszeit muss mindestens ein Jahr andauern, die Maximaldauer beträgt fünf Jahre. Der Antrag muss beim Arbeitgeber nicht begründet werden, auch eine Mindestwochenarbeitszeit sieht der Gesetzgeber nicht vor. Für ältere Arbeitnehmer*innen kann das Modell der Brückenarbeitszeit auch als "Brücke in die Rente" genutzt werden. Eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten findet sich auf der Internetseite des BMAS.
Mindestlohn / Hartz IV / Kindergeld / Unterhaltshöchstbetrag
Der Mindestlohn erhöht sich zum Jahrewechsel von 8,84 € auf 9,19 €. Bei einer 40-Stunden-Woche kommen Arbeitnehmer*innen somit auf eine Lohnerhöhung von 14 € brutto pro Woche. Angesichts der z.T. enorm gestiegenenen Kosten für den Lebensunterhalt (Stichwort Wohnen) hilft dieser leichte Anstieg wohl kaum aus der "Arm trotz Arbeit"-Falle. Da hilft auch nicht, dass die nächste Erhöhung ab dem 01.01.2020 bereits feststeht - um weitere 16 Cent pro Stunde. Auch das Arbeitslosengeld II wird leicht erhöht, von 416 € auf 424 € für Alleinstehende. Auch das Kindergeld (um 10 € pro Kind ab Juli) sowie der Unterhaltshöchstbetrag (von 9000 € auf 9168 €) werden angehoben.
Veränderungen bei Sozialversicherungsbeiträgen
Während der Beitrag zur Pflegeversicherung (notwendigerweise) um einen halben Prozentpunkt angehoben wird, werden Kranken- und Arbeitslosenversicherung im neuen Jahr etwas günstiger.
Ausblick
Ausgehend vom Koalitionsvertrag sind bereits einige wesentliche Themen angegangen worden. Die angekündigten Veränderungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) stehen allerdings noch aus, und auch die Umsetzung der noch nicht begonnenen Reformstufen des Bundesteilhabegsetzes werden die Politik weiter beschäftigen. Für Ende des neuen Jahres hat die Koalition die Thematisierung eines der wichtigsten sozial- und familienpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags, angekündigt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Es bleibt also spannend.