Mehr Mut beim Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
Für den vorliegenden Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hätte sich die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) mehr Mut gewünscht.
„Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe hätte viel ambitionierter ausfallen können, zu Mal die Beschäftigungsquote von behinderten Arbeitnehmer*innen im Jahr 2001 von sechs auf fünf Prozent reduziert wurde und seitdem nicht mehr rückgängig gemacht wurde,“ kommentiert ISL-Projektleiterin Wiebke Schär.
Positiv merkt Schär weiter an: „Wir begrüßen die Aufhebung der Deckelung des Budgets für Arbeit, da dies das Instrument attraktiver macht. Künftig, vor allem um diese echte Alternative zum Verbleib in der Werkstatt für behinderte Menschen noch niedrigschwelliger nutzbar zu machen und dadurch mehr Menschen zu erreichen, braucht es für die Zukunft vor allem Unterstützung bei der Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze.“
Nach Ansicht der ISL hat der vorliegende Entwurf erneut die Chance verpasst, die Einkommens- und Vermögensanrechnung für Leistungsberechtigte von der Eingliederungshilfe aufzuheben.
Quelle: Pressemitteilung des ISL vom 07.12.2022