Neuer ISUV-Vorsitzender macht sich stark für konsensuale Verfahren

Der neue Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist Rechtsanwalt Klaus Zimmer (Freiburg), Fachanwalt für Familienrecht und Mediator. Seine Stellvertreter sind Günter Teichert (Karlsruhe) zuständig für Organisation, Rechtsanwalt Ralph Gurk (Würzburg) als Schatzmeister und Melanie Ulbrich als Schriftführerin. Zuständig für Rechtspolitik ist Rechtsanwältin Katja Durach (Münster). Sie ist damit auch Vorsitzende des ISUV-Kontaktanwaltsforums.

Zimmer will sich – als sein großes Anliegen - verstärkt für konsensuale Verfahren einsetzen: „Wir sollten nicht den Streit zwischen Eheleuten und Paaren oder Streit zwischen Eltern um ihre Kinder fördern, sondern Möglichkeiten aufzeigen, Streitigkeiten beizulegen. Dafür wollen wir für die Mediation, die Kooperative Praxis und jede Art der Vermittlung werben und diese Verfahren bekannter machen."

„Betroffenen in schwierigen familiären Situationen zuzuhören, sie zu verstehen und Zuversicht zu vermitteln sowie Wege aus Konflikten aufzuzeigen, dafür steht ISUV", betont Zimmer. Als Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit nannte Zimmer die Förderung des Wechselmodells mit mediativer Begleitung: Das Wechselmodell sei "eine gesellschaftliche Notwendigkeit", so Zimmer. Doch es funktioniere nur dann ohne große Reibungsverluste, wenn die Eltern sich an den Schnittstellen verständigen können.

Beratungskostenhilfe auch für konsensuale Verfahren - Belastung für öffentliche Kassen?

Mediation sei ein wichtiger Hebel, damit Kommunikation zwischen den Eltern nach Trennung und Scheidung im Interesse der Kinder gelingt. Deswegen fordert ISUV den Gesetzgeber dazu auf, die Beratungskostenhilfe auch auf die konsensualen Verfahren, Mediation und Kooperative Praxis, auszudehnen. Den Einwand, das beanspruche die öffentlichen Kassen zusätzlich, lässt Zimmer nicht gelten: „Jedes im Vorfeld erfolgreich abgeschlossene konsensuale Verfahren entlastet die Justiz von lang andauernden gerichtlichen Klageverfahren, für die erheblich mehr aus den öffentlichen Kassen im Wege der Verfahrenskostenhilfe bezahlt werden muss."

Reformziele bei gemeinsamer Sorge und Kindesunterhalt 

Ein weiteres Reformziel des ISUV ist die gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft. „Alle Kinder haben Anspruch auf beide Eltern, das ist gesellschaftlicher Grundkonsens", erläutert Zimmer. Die bestehende Regelung widerspräche diesem Gleichheitsgrundsatz. Die Praxis habe gezeigt, das bestehende Recht fördere den Streit zwischen den Eltern um das Sorgerecht."

Deutlichen Reformbedarf sieht Zimmer beim Kindesunterhalt. "Entscheiden sich Eltern für eine dem Wechselmodell nahekommende gemeinsame Betreuung – so wird der Unterhaltspflichtige – unabhängig ob Vater oder Mutter – finanziell erheblich benachteiligt", kritisiert der ISUV-Vorsitzende. Nach derzeitiger Rechtslage hat der Unterhaltspflichtige den vollen Unterhalt zu bezahlen, solange sein Betreuungsanteil nicht 50 Prozent erreicht. Leistet also der Unterhaltspflichtige, in der überwiegenden Zahl der Fälle der Vater – einen Betreuungsanteil von 45 Prozent so wird sein Anteil finanziell ignoriert.

Nach dem Gesetz haben Großeltern und Geschwister auch nach Trennung und Scheidung ein Umgangsrecht (Paragraph 1685 BGB). In der Praxis falle jedoch meist auch automatisch der Umgang mit den Großeltern und Geschwistern aus, wenn einem Elternteil der Umgang versagt werde. „Gerade die können aber im Fall von Trennung und Scheidung den Kindern Unterstützung und Stabilität bieten, wenn die Eltern in ihrem Beziehungsstreit stehen. Wir fordern deswegen neue Impulse, eine striktere Umsetzung des Paragraphen 1685 BGB sowie eine Beweislastumkehr zugunsten der Großeltern und Geschwister", fordert Zimmer.

 


Quelle: Presseinformation des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht vom 9. Januar 2018