Paritätischer: Restriktive Asyl-Anerkennungspraxis ist unwürdig
Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hunderttausende Asylbewerber würden voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen der volle Schutz vorenthalten, so der Paritätische.
Der Wohlfahrtsverband bezieht sich auf aktuelle Angaben der Bundesregierung, wonach fast die Hälfte (44 Prozent) der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht erhalten.
Auch Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband. „Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Kritisiert werden zudem die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung. Insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern seien inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv", so Schneider.
Quelle: Presseinformation des Paritätischen Gesamtverbandes vom 15. Januar 2018