Patientenbeauftragter möchte über Mentalitätswandel reden
Es gibt nach wie vor Bereiche, wo sich etwas tun muss. Das sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, anlässlich der Veröffentlichung von Studienergebnissen zur Wirkung des Patientenrechtegesetzes. Das Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen IGES hatte den Stand der Dinge untersucht.
Laumann schätzte aber auch ein: „Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wissen Versicherte und Patientinnen und Patienten inzwischen in vielen Bereichen sehr gut über ihre Rechte Bescheid – etwa über ihr Recht, ihre vollständige Patientenakte einsehen zu können."
Er hatte in diesen Tagen über 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen, um die Wirkung des Gesetzes und weiteren Handlungsbedarf gemeinsam einzuschätzen. Auf der Veranstaltung mit dem Titel „Drei Jahre Patientenrechtegesetz – wie viel Recht braucht das Patientenwohl?“ standen auch die aktuellen Studienergebnisse.
Laumann resümierte mit Blick auf notwendigen Handlungsbedarf: „Zum Beispiel informieren die Krankenkassen die Versicherten offenbar nicht ausreichend über die gesetzlichen Fristen bei Leistungsanträgen oder die Unterstützungsmöglichkeiten bei möglichen Behandlungsfehlern. Hier werden wir über Gesetzesänderungen, Sanktionen oder finanzielle Anreize reden müssen. Vor allem aber müssen wir über einen Mentalitätswandel reden. Der Gesetzgeber kann nicht alles von oben herab vorschreiben. Wir brauchen bei allen Beteiligten eine bessere Kultur der Patientenorientierung, der Transparenz und des vertrauensvollen Miteinanders."
Nur 39 Prozent der Befragten wissen, so informierte Laumann in einem Statement, um die gesetzlichen Fristen, innerhalb denen die Krankenkassen Leistungsanträge bearbeiten müssen. Auch wissen nur 48 Prozent, dass bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler eine Unterstützung durch die Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis sei es zum Beispiel unzureichend, dass nur 62 Prozent wissen, dass Ärzte verpflichtet sind, über die Alternativen zu einer Behandlung aufzuklären –und zwar nicht erst nach Nachfrage durch den Patienten. Diese Zahlen müssen zu denken geben, so Laumann.
Der Patientenbeauftragte möchte eine breite Diskussion in Gang setzen. Zudem sieht er weiteren Untersuchungsbedarf und informierte über einen weiteren Studienauftrag aus seinem Hause. Untersuchungsgegenstand der neuen Studie wird nach seinen Angaben sein, ob Versicherte tatsächlich so große Probleme haben, ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen, wie dies oftmals in der Öffentlichkeit berichtet wird. Insbesondere möchte er erfahren, in welchem Ausmaß Krankenkassen Leistungen, die den Versicherten eindeutig zustehen, ablehnen oder „nur“ im Widerspruchsverfahren genehmigen.
Das vollständige Statement des Patientenbeauftragten sowie Ergebnisse der IGES-Studie zur Wirkung des Patientenrechtegesetzes unter www.patientenbeauftragter.de/patientenrechtegesetz
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. November 2016