Pflegekinder mit einer Alkoholschädigung: Neue Arbeitshilfe erschienen

Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) haben jetzt eine Arbeitshilfe für Fachleute und Pflegeeltern herausgegeben, die Kinder mit vorgeburtlichen Schäden durch Alkohol betreuen. Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist sehr gefährlich, weil er zu vorgeburtlichen Schädigungen beim Kind führen kann. Im Bereich der geistigen Behinderung stehen Kinder mit einer Alkoholschädigung (FASD = fetale Alkoholspektrum-Störung) an erster Stelle.

Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft ist Ursache für angeborene und lebenslange Fehlbildungen, geistige Behinderungen, Entwicklungs- und Wachstumsstörungen sowie für extreme Verhaltensauffälligkeiten. Die Eltern dieser Kinder sind, aufgrund der besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder, häufig überfordert und nicht in der Lage sie zu versorgen. Deswegen leben viele der betroffenen Kinder bei Pflegeeltern.

"Da es so viele betroffene Pflegefamilien gibt, haben wir mit unserer Arbeitshilfe praxistaugliche Informationen und Hintergrundwissen zusammengestellt", so Imke Büttner, die als Fachberaterin beim LWL-Landesjugendamt für Pflegekinder zuständig ist. Die Informationen sollen nicht nur Pflegeeltern, sondern vor allem auch Fachkräften, die Pflegefamilien beraten und begleiten, helfen. Es ist wichtig, dass die zukünftigen Pflegeeltern im Vermittlungsprozess transparent über FASD aufgeklärt werden. Wenn das Thema offen und ausführlich mit den Bewerbern behandelt wird, ist das eine gute Basis für die entstehende Pflegefamilie", erklärt Büttner.

Die Arbeitshilfe mit dem Titel "Fetale Alkoholspektrum-Störungen in der Praxis der Pflegekinderhilfe" können Interessierte für zehn Euro bestellen unter http://www.lwl.org/lwl-landesjugendamt-shop/


Quelle: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informierte am 8. Dezember 2017