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Schnelltests in Pflegeeinrichtungen: Wer macht´s?

Alten- und Pflegeeinrichtungen sollen von Antigen-Schnelltests profitieren, die innerhalb weniger Minuten einen (positiven oder negativen) Corona-Befund ermöglichen. Auch wenn das Testverfahren Schwächen hat, kann es den Einrichtungen durchaus weiterhelfen. Für den Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) stellt sich allerdings die Frage, welches Personal die Tests durchführen und dokumentieren soll.

„Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit für unsere Einrichtungen, Schnelltests durchzuführen“, so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Diese
verhindern unter Umständen einen möglichen Totalausfall des Personals aufgrund von Erkältungen, die nicht COVID 19 bedingt sind und sichern so in dieser für uns alle herausfordernden Zeit die Versorgung der Bewohner und Patienten, was für uns im Vordergrund steht.“

Jedoch sind die Aussagen der Tests begrenzt. Sie können ausschließlich Verdachtsfälle infizierter Menschen hervorbringen, da für ein sicheres Testergebnis im Vergleich
zur PCR Testung eine größere Virusmenge notwendig ist. „Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt“, erklärt Dr. de Vries.

Einrichtungen fehlen personelle Ressourcen für die Schnelltests

„Zudem fehlen für flächendeckende Tests von Mitarbeitenden, Bewohnern und Besuchern im stationären Bereich die personellen Ressourcen“, so Dr. de Vries weiter. „Knapp gerechnet benötigt eine Einrichtung mit 80 Plätzen bis zu 2,5 Vollzeitstellen Fachkräfte (bei wöchentlichen Testungen). Dieses zusätzliche Personal wird in der derzeitigen Fassung der TestVerordnung nicht refinanziert. Hier wird ein Problem der Gesundheitsämter auf die Einrichtungen übergestülpt, ohne dass dieses ausreichend refinanziert wird. Die Einrichtungen werden damit zu „Testzentren light“, was nicht hinnehmbar ist.“

Im ambulanten Bereich ist die Testung von Patienten in der Häuslichkeit eine andere Herausforderung. Ein Mitarbeitender des ambulanten Dienstes muss den Test in
Schutzkleidung abnehmen auf das Ergebnis warten. In der Zwischenzeit kann der Patient nicht behandelt werden.Das ist sowohl zeitlich als auch praktisch ein  immenser Mehraufwand. Der DEVAP setzt sich für eine Klarstellung in der TestVO ein, dass die Sach- und Personalkosten für zielgerichtet angewendete PoC Tests als Leistung für coronabedingte Aufwendungen im Rettungsschirm der Pflege verankert und damit angemessen refinanziert werden.

Die Entscheidung der Testung von Angehörigen sollte den Einrichtungen überlassen werden. Außerdem muss die Testung von Personengruppen ohne Krankheitssymptome in der Pflege mittels PCR Test erfolgen, damit die Einrichtungen Sicherheit haben.


Quelle: Pressemitteilung des DEVAP vom 9.11.2020