Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" gestartet

Das groß angelegte Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" ist gestartet. Mit insgesamt einer Milliarde Euro sollen damit den Jobcentern und Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit geboten werden, über einen längeren Zeitraum neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erproben.

Erfolgreiche Beispiele sollen identifiziert und dann auch flächendeckend umgesetzt werden. Bundesminister Hubertus Heil zum Ziel des Programmes: "Langfristig wollen wir damit die Zugangszahlen in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungshilfe senken, was ein zentrales Anliegen des Bundesteilhabegesetzes ist. Unser Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu sichern und - wo immer möglich - auch neue Beschäftigungschancen zu eröffnen."

Die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Konzeption und Umsetzung des Bundesprogramms. Sie sind auch Ansprechpartner für Jobcenter und Rentenversicherungsträger, teilt das Bundesarbeitsministerium mit. 

Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm regelt insbesondere die Förderziele sowie den Gegenstand, die Voraussetzungen und die Höhe der Förderung. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfolgte vor wenigen Tagen ebenfalls im Bundesanzeiger die Veröffentlichung des ersten Förderaufrufs.

Projektträger ist die neu bei der Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtete Fachstelle rehapro. Sie ist für die Abwicklung der Modellvorhaben zuständig. Interessierte Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können sich nach Informationen des Bundesministeriums bis zum 4. Juli 2018 ihre Projektideen bei der Fachstelle rehapro einreichen.

Weitere Informationen unter www.modellvorhaben-rehapro.de


Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. Mai 2018