Inklusiver Arbeitsmarkt braucht Haltung und Kommunikation
Anlässlich des diesjährigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung mahnte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge vor wenigen Tagen, dass die mit dem neuen Bundesteilhabegesetz erweiterten Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt mit Leben gefüllt werden müssen. Das Motto in diesem Jahr: „Arbeit – Einkommen – Selbstbestimmung".
Unternehmerinnen und Unternehmer müssten sich den Fähigkeiten und Bedarfen von Menschen mit Behinderungen öffnen. Gleichzeitig müssten aber auch die zuständigen Stellen die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt passgenau und zügig gewähren. „Durch eine verständige und konstruktive Kommunikation zwischen allen Beteiligten kann dies gelingen", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Regelungen ermöglichen mehr Alternativen für die Teilhabe am Arbeitsleben. So können etwa neben Anbietern von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) andere Leistungsanbieter den Bedarf an Teilhabe am Arbeitsleben decken. Zudem wird das Budget für Arbeit eingeführt und so eine Möglichkeit geschaffen, mittels Minderleistungsausgleichs mehr Menschen mit Behinderung Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu verschaffen.
„Der Deutsche Verein begrüßt die damit verbundene Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen. Auch das Rückkehrrecht in die WfbM ist richtig. So kann der Bedarf an Teilhabe am Arbeitsleben gedeckt werden, selbst wenn andere Angebote nicht oder nicht mehr den Bedarf decken", so Löher weiter.
Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 1. Dezember 2017