Vergütungserhöhung für gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer angekündigt

Erstmals seit zwölf Jahren soll die Vergütung für gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer angehoben werden. Darauf verweist der Bundesverband der  Berufsbetreuer/innen (BdB) und nimmt Bezug auf die Ankündigung der Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der Regierungsfraktionen, die sich gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas auf eine Erhöhung um 15 Prozent geeinigt hätten. 

Dies erklärten die rechtspolitischen Sprecher und die Berichterstatter für das Betreuungsrecht in der Großen Koalition, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) sowie Dr. Johannes Fechner und Dr. Matthias Bartke (SPD). Beide Fraktionen hoben hervor, dass die Vergütungserhöhung überfällig sei. Angesichts des demographischen Wandels gebe es deutlich mehr Menschen, die eine gesetzliche Betreuung benötigten.

Insbesondere die wirtschaftliche Situation von Betreuungsvereinen sei in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch geworden – viele stünden vor dem Aus. Deshalb setzen sich die Fraktionen der Großen Koalition dafür ein, noch in dieser Legislaturperiode die Erhöhung der Vergütung gesetzlicher Betreuer/innen zu beschließen. Dafür werde die Bundesregierung in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.

 „Mit einer Erhöhung um 15 Prozent wäre das Überleben des Systems kurzfristig gesichert“, erklärt der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. Die Forderungen des deb seien damit nicht vollständig erfüllt. Es sei aber ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Qualitätsverbesserung in der gesetzlichen Betreuung, für die sich der BdB seit Jahren einsetzt, so Becker. 

Um das Betreuungssystem ganzheitlich zu verbessern, müsse man nun auf die vollständigen Ergebnisse der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ warten, die im Sommer dieses Jahres vorgestellt werden sollen. Zuerst aber müsse erreicht werden, dass der Vorschlag der Großen Koalition zur Vergütungserhöhung die Hürde Bundesrat nimmt und Gesetz wird.


Quelle: BdB-Pressemitteilung vom 23. Januar 2017