Vom Mörder zum Nachbar: Der Weg zur erfolgreichen Sozialisierung
Die im vergangenen Jahr auf Initiative des Niedersächsischen Justizministeriums gegründete Projektgruppe „Resozialisierung" hat ihren Abschlussbericht Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz offiziell übergeben. Darin wurde deutliche dass für einen erfolgreichen Wiedereingliederungsprozess verurteilter Straftäterinnen und Straftäter Justizvollzug, Bewährungshilfe und Straffälligenhilfe zwar vor unterschiedlichen Herausforderungen gestellt sind, eine engere Kooperation die Arbeit jedoch nachhaltig verbessern kann.
„Es gibt in den meisten Fällen keinen abgeschiedenen Ort, an dem Verurteilte nach Absitzen der Haft ihren Wiedereinstieg in die freie Gesellschaft üben können", betonte Niewisch-Lennartz. „Sie werden sofort vor Herausforderungen gestellt, auf die sie bereits in Haft vorbereiten werden müssen. Durch den Abschluss des Projekts werden weitere Grundlagen für ein nahtloses Übergangsmanagement und eine erfolgreichere Resozialisierung geschaffen", so die Justizministerin weiter.
Die Projektgruppe aus Mitgliedern des Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen (u.a. der Bewährungshilfe), dem Niedersächsischen Justizvollzug und der in freier Trägerschaft geführten Anlaufstelle für Straffällige hat unter anderem die Schnittstellen zwischen den drei Akteuren bei der Inhaftierung und der Entlassung von Gefangenen beleuchtet und fachliche Mindeststandards für die Zusammenarbeit formuliert. Der gegenwärtige Stand der kriminaltherapeutischen Nachsorge von straffällig gewordenen Menschen in Niedersachsen wurde erhoben und Vorschläge zum Ausbau dieser Versorgung entwickelt. Darüber hinaus hat die Projektgruppe konkrete Maßnahmen zur Förderung des Verständnisses für den gemeinsamen gesellschaftlichen Auftrag und für die Zusammenarbeit der drei Akteure erarbeitet. Hierzu gehören gegenseitige Hospitationen, gemeinsame Fortbildungen und Gelegenheiten des fachlichen Austauschs. Die Projektgruppe hat sich auch des Themas der finanziellen Förderung der Anlaufstellen für Straffällige in Niedersachsen angenommen.
Quelle: Presseinformation des Niedersäschischen Justizministeriums vom 2. Mai 2017