Wahlrecht ab Geburt? Es gibt gute Argumente
Ein auf den ersten Blick schräger Gedanke macht auf den zweiten Blick durchaus Sinn. Denn die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass überwiegend Politik für ältere Menschen betrieben wird, während die Themen der Kinder und Jugendlichen oft kaum beachtet werden.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Geseztzentwurf erarbeitet, der Jugendlichen ab 16 Jahren ein Stimmrecht bei Europa- und Bundestagswahlen bringen soll. Am Freitag wird der Vorschlag im Bundestag debattiert. Doch weshalb macht die Grenzziehung zum 16. Geburtstag mehr Sinn als die bisherige Regelung?
Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert sogar ein Wahlrecht ab Geburt, und dies mit durchaus guten Argumenten. Er beruft sich auf Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem die Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl festgeschrieben ist. Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV, macht deutlich: „Der Gesetzesentwurf der Grünen vergisst, dass Eltern gemäß Grundgesetz die natürlichen Interessensvertreter ihrer Kinder sind. Nehmen Eltern das Wahlrecht ihres Kindes stellvertretend – als Recht des Kindes, nicht als eigenes – wahr, müssen sie sich am Wohl des Kindes orientieren“, sagt Heimann. Bei dieser Regelung erlischt das stellvertretende Wahlrecht, sobald das Kind wahlmündig ist. „Demokratie braucht Beteiligung. Das Wahlrecht ab Geburt verhilft 13 Millionen Kindern und Jugendlichen zur notwendigen Mitsprache“, so Heimann.
Gerade die 'Fridays for Futures'-Bewegung zeigt das Demokratiedefizit sehr deutlich: Junge Menschen sind am heftigsten vom Klimawandel und seinen Folgen betroffen, dürfen aber nicht per Wahl Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Vielmehr zeigt sich im politischen Tagesgeschehen regelmäßig, dass die Themen der jungen Menschen kaum Beachtung finden, weder inhaltlich noch kommunikativ. Wären Kinder und Jugendliche wahlberechtigt, so die nachvollziehbare Argumentation, würde man ihre Interessen stärker wahrnehmen.
Auf der Website der Kampagne "Nur wer wählt, zählt!" finden sich weitere bedenkenswerte Argumente, weshalb eine grundlegende Wahlrechtsreform durchaus Sinn machen könnte.