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Wechselmodell als Standardlösung? Skepsis ist geboten

Wo bleiben die Kinder? Wie oft sehen sie den anderen Elternteil? Wie verlässlich sind getroffene Absprachen? Diese und viele andere Fragen beschäftigen Familiengerichte, Beratungsstellen und Jugendämter schon jetzt zuhauf. Ob den betroffenen Kindern die Einführung des Wechselmodells als Standardlösung da weiterhilft?

Wenn Eltern sich trennen, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Tiefe seelische Verletzungen führen häufig dazu, dass vormals stabile Persönlichkeiten in eine tiefe Lebenskrise gestürzt werden. In einer solchen Krise müssen Eltern entscheiden, wo ihre Kinder ihren dauerhaften Aufenthalt haben sollen und wie lange und regelmäßig sie bei ihrem anderen Elternteil sein dürfen. Immer häufiger sagen beide Elternteile: "Die Kinder kommen zu mir!". Auf den ersten Blick ein positiver Effekt der Gleichstellung von Mann und Frau  - denn auch viele Väter möchten heutzutage auch im Alltag und nicht nur an Wochenenden ganz für ihre Kinder da sein. 

Insofern ist die von der Politik ins Spiel gebrachte Lösung, das sogenannte Wechselmodell zur Standardlösung nach einer Trennung der Eltern zu machen, eine nachvollziehbare Reaktion auf veränderte gesellschaftliche Realitäten. So sieht es schließlich vor, dass die Kinder in einem festen wechselnden Rhythmus bei beiden Elternteilen leben können. Praktisch heißt das, sie haben zwei "Zuhauses" (bezeichnenderweise sieht die deutsche Sprache keinen Plural für "das Zuhause" vor). Was zunächst irritierend wirkt, muss nicht automatisch schlecht sein. Denn es gibt viele Familien, in denen das Wechselmodell gut funktioniert und in denen sich die Kinder kaum noch am häufigen Wechsel stören. Ja, es kann für Kinder sogar ein tolles Rollenmodell sein, wenn ihre Eltern Parität vorleben und sie ihre Konflikte friedlich und vernünftig bearbeiten. Doch trifft dies auf die Mehrheit der betroffenen Familien zu? Dann wäre eine neue gesetzliche Regelung nachvollziehbar.

Mehr Kommunikation = mehr Streit?

Wer die Praxis von Familienberatungsstellen und familiengerichtlichen Verfahren kennt, weiß jedoch, dass sich die sogenannten Umgangsverfahren über Jahre hinziehen können und Kinder regelmäßig durch beide Elternteile instrumentalisiert und manipuliert werden. Viele Eltern wollen sich schlicht nicht einigen und nutzen jede "Angriffsfläche" des anderen Elternteils, um gegen ihn / gegen sie vorgehen zu können.

Ich persönlich habe als Sozialarbeiter im Jugendamt den Fall erlebt, dass Eltern - beide übrigens mit akademischen Hintergrund - sich nicht einigen konnten, ob der 4-jährige Sohn zum Kinderturnen gehen sollte. Der Vater sah motorische Rückstände beim Kind und er versuchte KiTa, Kinderärztin und Jugendamt dorthin zu bewegen, den Jungen der Mutter zu entziehen - schließlich habe sie den (gar nicht erwiesenen) Entwicklungsrückstand verschuldet. Eine vernünftige Kommunikation miteinander war beiden schlicht nicht möglich, trotz Einschaltung professioneller Hilfestellen. Worüber werden die beiden noch streiten, wenn sie nun innerhalb des Wechselmodells weitere Alltagsentscheidungen gemeinsam treffen sollen?

Nicht weniger dringlich ist die Frage, wie damit umzugehen sein wird, wenn Eltern unzuverlässig sind, sich z.B. nicht an getroffene Absprachen halten. Wenn Eltern spontan ihre Wochenenden verlängern, telefonisch nicht zu erreichen sind oder spontan einfach keine Lust auf ihre Kinder haben - auch diese Erfahrung habe ich als Jugendamtsmitarbeiter in einem sozialen Brennpunkt häufig gemacht. Familiengerichte setzen in solchen Fällen in der Regel auf eine einvernehmliche Lösung. Bis also von außen entschieden wird, dass das Wechselmodell nicht das Richtige ist, vergehen Monate, manchmal sogar Jahre.

„Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor" 

Nicht zuletzt auch deshalb gibt die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Miriam Hoheisel, zu bedenken: „Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten." Es sei nicht empfehlenswert, ein Betreuungsmodell vorzugeben, das in besonderem Maße von einer hohen Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft abhänge, erklärt Hoheisel. Für Kinder sei ein friedlicher Umgang der Eltern entscheidend, nicht die Menge an Zeit, die sie mit den Elternteilen jeweils verbrächten.

Das Wechselmodell kann für Familien, in denen eine gesunde Streit- und Kommunikationskultur herrscht, durchaus Vorteile bringen, auch für die Kinder. Doch muss sich die Politik gut überlegen, ob man es per Gesetz zum "Normalfall" erklären sollte. Denn Voraussetzungen für ein Gelingen des Wechselmodells sind nach einhelliger Meinung von Expertinnen und Experten der Wille zur Kooperation und eine wertschätzende Akzeptanz des anderen. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Voraussetzungen häufig nicht erfüllt sind. Vor diesem Hintergrund besteht die große Gefahr, dass die Situation in den Familien nicht befriedet wird, sondern der hohe Kommunikationsaufwand zum genauen Gegenteil führt - auf dem Rücken der Kinder.

Bereits Ende 2017 hatten sich führende Verbände gegen die gesetzliche Verordnung des Wechselmodells ausgesprochen.

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