Wichtiges Signal für freie Wohlfahrtspflege
Die Corona-Krise sorgt nicht nur in der freien Wirtschaft für dramatische Einbußen, auch viele gemeinnützige Organisationen geraten aktuell in finanzielle Schieflage. Damit die zum Teil über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen nicht der Krise zum Opfer fallen, bietet der Bund im Rahmen des vergangene Woche beschlossenen Konjunkturpakets umfangreiche Hilfen an.
Dadurch, dass der öffentliche Fokus im Zuge der Diskussionen um die Ausgestaltung des Corona-Konjunkturpakets eher auf Kaufprämien für Autos und Zuschläge für Familien lag, ist ein wenig untergegangen, dass auch die freie Wohlfahrtspflege deutlich profitieren kann. Denn aufgrund fehlender Rücklagen war es für die allermeisten Organisationen nicht möglich, an reguläre Kredite der Banken zu kommen. Dagegen sollen nun staatliche Garantien helfen, die sich hinter einem Förderprogramm der KfW verbergen, das ca. 1 Mrd. Euro umfasst.
Ziel ist die Wiederherstellung der Liquidität gemeinnütziger Organisationen, die aktuell zwar Fixkosten zu tragen haben, oftmals aber aufgrund der Finanzierungsregelungen mit den öffentlichen Kostenträgern keine oder nur wenig Einnahmen zu verzeichnen haben. Für besonders dringende Fälle sind daher auch Überbrückungshilfen vorgsehen. Die organisatorische Abwicklung soll über die landeseigenen Förderinstitute der KfW laufen. Vorgesehen sind Konditionen von 1 bis 1,5%.Zudem sind tilgungsfreie Anfangsjahre vorgsehen, eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Abzurufen sind die Mittel bisn zum 31.12.2020, wobei nicht mehr als 800.000 EUR beantragt werden dürfen.
Das Hauptirisko für etwaige Zahlungsausfälle trägt der Bund mit 80%. Die Bundesländer können aufgrund eigener Bestimmungen für die restlichen 20% aufkommen. Organisationen, die Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen beantragen wollen, können dies für die Monate Juli und August tun. Die Überbrückungshilfen könnten insbesondere für Jugendherbergen, Schullandheime und Familienferienstätten notwendig werden, da das Sommergeschäft in diesem Jahr, wenn überhaupt, nur in geringem Maße wird stattfinden können. Eine Insolvenz dieser Einrichtungen würde dazu führen, dass weite Teile des Angebotes in den kommenden Jahren nicht mehr zur Verfügung stehen würde, was insbesondere sozial schwächer gestellte Familien sehr hart treffen würde. Nicht zuletzt können auch sogenannte Inklusionsbetriebe udn Sozialkaufhäuser von den Maßnahmen profitieren.