Zahl der Inobhutnahmen wegen Misshandlung deutlich gestiegen
Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen zu Inobhutnahmen im Jahr 2018 veröffentlicht. Während insgesamt ein Rückgang zu verzeichnen ist, kam es zu deutlich mehr Inobhutnahmen aufgrund von Misshandlungen.
Insgesamt kam es deutschlandweit im vergangenen Jahr zu 52.600 Inobhutnahmen, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von ca. 14% entspricht. Dadurch, dass in den Vorjahren sehr viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete von den Jugendämtern untergebracht wurden, ist der starke Rückgang eher als Rückkehr zur "Normalität" zu interpretieren. Dennoch werden immer noch ca. 16% aller Inobhutnahmen aufgrund der unbegleiteten Einreise ausländischer Jugendlicher durchgeführt.
Abgesehen von diesen speziell gelagerten Fällen wird von den Jugendämtern als häufigster Grund für eine Inobhutnahme eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils angegeben. In fast jedem vierten Fall ist Überforderung mindestens eine Ursache für die Herausnahme der Kinder (Mehrfachnennungen sind möglich). Es folgen Fälle, in denen der Verdacht auf psychische oder körperliche Misshandlungen besteht, danach Anzeichen von Vernachlässigung. Insbesondere die Anzahl der Inobhutnahmen wegen Misshandlung ist deutlich angestiegen. Hierzu zählt neben körperlicher auch psychische Gewalt, z.B. in Form von regelmäßigen Demütigungen oder Beleidigungen durch die Erziehungsberechtigten. Erstmals fällt Misshandlung somit unter die drei häufigsten Ursachen für Inobhutnahmen.
Inobhutnahmen gelten als wesentliches staatliches Schutzelement für Kinder und Jugendliche, die aufgrund unterschiedlichster Gegebenheiten zumindest vorübergehend nicht im Haushalt ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten leben können bzw. möchten. Eine Inobhutnahme ist nicht gleichbedeutend mit einer Heimuntebringung, da Kinder und Jugendliche teilweise bei Verwandten oder Bekannten unterkommen können, sofern das Jugendamt das alternative Umfeld als nicht gefährdend einstuft. Ca. 18% der Inobhutnahmen ging 2018 von den Kindern und Jugendlichen selbst aus. Insbesondere Jugendliche, die es nicht mehr bei ihren Erziehungsberechtigten aushalten und alternative Wohnformen benötigen, wenden sich mit der Bitte um Schutz an die Jugendämter.