BIVA fordert Transparenz in der Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen

21.11.2016 | Altenhilfe | Nachrichten

Einrichtungsbetreiber sollten verpflichtet werden, ihre tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zu den vorgegebenen Richtwerten zu veröffentlichen. Dies forderte Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) auf einer Fachtagung des ‚Bündnis für gute Pflege’. Die Personalausstattung ist einer der wichtigsten Bestimmungsfaktoren für die Pflegequalität in stationären Einrichtungen. Sie wird bislang zwar von den Prüfbehörden für jedes Heim erfasst, aber nicht systematisch veröffentlicht.

Für jedes Bundesland gibt es zwischen Kassen und Heimträgern vereinbarte Personalrichtwerte je nach Pflegestufe. Diese sind in den Ländern sehr unterschiedlich, wurden zum Großteil seit über zehn Jahren nicht verändert und werden allgemein als zu niedrig empfunden. Dennoch bilden sie einen Maßstab, an dem sich die hauptsächlich von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu tragenden Pflegesätze orientieren.

Im neuen Pflegestärkungsgesetz ist vorgesehen, langfristig die Personalbemessung an wissenschaftlich erarbeitete Kriterien zu knüpfen. Die Frist bis dahin läuft aber noch bis 2020. Doch schon jetzt kann die BIVA-Forderung Anreize für die Betreiber schaffen, die Personalausstattung zu verbessern. „Heimbetreiber, die gegenwärtig die Personalrichtwerte des jeweiligen Bundeslandes nicht erfüllen, können so ihre Gewinne auf Kosten der Pflegebedürftigen erhöhen. Diese müssen dann mit weniger Personal vorlieb nehmen“, kritisierte Stegger. „Das müssen die Betroffenen unbedingt vorher wissen, wenn sie sich für oder gegen ein Heim entscheiden.“ Eine Veröffentlichung sollte auch im Interesse der Einrichtungen sein, denn damit können sich Heime, die sich an die Vorgaben halten oder gar darüber hinausgehen, im Markt profilieren.


Quelle: BIVA-Pressemitteilung vom 14. November 2016