Deutscher Frauenrat begrüßt Streichung von §219a
Der Deutsche Frauenrat benennt die Streichung des Paragraf 219a und das damit gestärkte Recht auf Selbstbestimmung als Grund zum Feiern.
Am 24. Juni wurde im Bundestag die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt diesen Schritt. Die Aufhebung bedeutet für Schwangere den zeitgemäßen und uneingeschränkten Zugang zu sachlicher Information über legale Schwangerschaftsabbrüche und für Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit, wenn sie über ihre Leistungen informieren.
Dazu sagt die DF-Vorsitzende Dr. Beate von Miquel: „Endlich wird der Paragraf 219a abgeschafft. Ein Grund zum Feiern für alle Frauen und ihr Recht auf Selbstbestimmung. Für diesen Moment haben wir und viele Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft lange gestritten.“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats vom 24.06.2022