Paragraf 219a: Paritätischer Gesamtverband fordert komplette Streichung
Es ist eines der umstrittensten Themen für die Große Koalition. Wie soll zukünftig über Schwangerschaftsabbrüche aufgeklärt und informiert werden? Der Paritätische sieht keinen Sinn in der nun getroffenen Regelung der Koalitionsparteien.
Der umstrittene Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche. Darunter fällt auch die bloße Information von Ärzten darüber, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Im Internet hingegen finden sich unzählige Informationen und Bewertungen unterschiedlichster Qualität. Ziel des nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfes ist es daher, dass qualitätsgesicherte Informationen auch von Seiten staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zur Verfügung gestellt werden. Frauen in entsprechenden Konfliktlagen sollen so leichter an nötige Informationen gelangen als bisher.
Konkret soll sich daher folgendes ändern:
- Paragraph 219a wird um einen Absatz ergänzt, wonach Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Darüber hinaus bekommen sie das Recht, auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen hinzuweisen.
- Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden zukünftig zusammen mit Angaben zu den jeweils angewandten Methoden auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. Diese Liste soll monatlich aktualisiert werden und ist für betroffene Frauen öffentlich auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitlliche Aufklärung einsehbar.
- Zudem soll die Altersgrenze für Frauen, die Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte verschreibungspflichtige Verhütungsmittel haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Jahr heraufgesetzt werden. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Scharf kritisiert werden die Modifizierungen vom Paritätischen Gesamtverband: „Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, künftig zwar über das ob, weiterhin aber nicht über das wie informieren dürfen sollen, ist absurd“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Der hohe Aufwand, den die Frauen betreiben müssten, um an die für sie so wichtigen Informationen zu kommen, sei, so Schneider, „nicht nur schikanös, sondern auch frauenfeindlich." Stattdessen fordert der Verband die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie einen altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen.
Quelle: Pressemitteilungen der Bundesregierung und des Paritätischen Gesamtverbandes, jeweils vom 06.02.2019