Deutscher Verein: Pflegeberufe mit ihren Kompetenzen anerkennen
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt eine angemessene Einordnung der Pflegeberufe in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR). Die Zuordnungen in den Qualifikationsrahmen müssen verstärkt an Kompetenzen ausgerichtet werden. Nur so werden die Pflegeberufe gestärkt.
Nach Einschätzung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ergibt eine kompetenzorientierte Betrachtung der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann die Zuordnung dieser Berufe mindestens zu DQR-Kompetenzniveau 5. Bislang werden Pflegeberufe als dreijährige Ausbildung lediglich pauschal dem DQR-Kompetenzniveau 4 zugeordnet.
„Pflegefachkräfte übernehmen in ihrer Tätigkeit selbssttändig komplexe und spezialisierte Aufgaben und müssen sich auch aufgrund des rasanten medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritts permanent erhöhten Anforderungen stellen. Diese Kompetenzen entsprechen mindestens dem DQR-Kompetenzniveau 5", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Daher fordere der Deutsche Verein die Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLKS), den Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR), die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf, bei der Einordnung der Pflegeberufe in den DQR die Einwände aus Fachöffentlichkeit und Politik ernst zu nehmen.
Zudem erfordert die gesetzliche Neuregelung der Pflegeberufe durch das Pflegeberufegesetz eine Überprüfung der Zuordnungen. „Wir appellieren insbesondere an die Bundesländer die Zuordnung der Pflegeausbildung im DQR unter diesem Aspekt bald überprüfen zu lassen, um zu einer sachgerechten Verortung der Pflegeberufe zu gelangen", so Löher. Diese würde ebenfalls die Kompatibilität mit den europäischen Regelungen erhöhen. „Die von vielen avisierte Stärkung der Pflegeberufe braucht viele Mosaiksteine in der Umsetzung, damit sie nicht eine Vision bleibt."
Die Empfehlungen sind abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/download.php?file=uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-22-16_lebenslanges-lernen.pdf (PDF-Dokument)
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 28. März 2018