Gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt für alle?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert die gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft. Der Gesetzgeber hat dies umgehend umzusetzen. „Alle Kinder haben Anspruch auf beide Eltern. Die bestehende Regelung widerspricht diesem Gleichheitsgrundsatz und fördert Streit zwischen den Eltern um das Sorgerecht", stellt der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Rechtsanwalt Ralph Gurk, fest. Der Verband fordert auch, dass dem Vater „bei Ausfall der sorgeberechtigten Mutter" die elterliche Sorge übertragen wird, wenn dies „dem Wohl des Kindes nicht widerspricht".

Die Reform des Sorgerechts für nichteheliche Kinder und deren Väter habe 2013 Vätern zwar theoretisch bessere Chancen als vorher das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, eröffnet, so ISUVM, verheiratete und nicht verheiratete Väter und deren Kinder seien aber weiterhin nicht gleichgestellt. "Artikel 6 des Grundgesetzes verlangt aber für eheliche und nichteheliche Kinder die gleichen Bedingungen", fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für eheliche und nichteheliche Kinder, die völlige Gleichstellung von Kindern und ihren Eltern sei zentrale ISUV-Forderung seit Verbandsgründung vor 41 Jahren, wird betont. Ein Rechtsvergleich mit anderen EU-Staaten zeige, so der Verband, dass dort eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt sind. So ist im französischen Recht grundsätzlich nur von „Eltern" die Rede, verheiratet oder nicht verheiratet spielt keine Rolle, was auch irrelevant ist, wenn es um die Elternverantwortung geht. „Es handelt sich unter dem Aspekt Gleichheit um einen notwendigen Schritt, der keine Kosten nach sich zieht, konfliktvermeidend wirkt, den Anspruch des Kindes auf beide Eltern stärkt, also im Sinne des Kindeswohls sich auswirkt. Es wird nun sehr spannend sein, ob und welche Parteien sich ebenso vehement für die Gleichstellung aller Kinder engagieren, wie sie es bei der Installation der Ehe für Alle getan haben", stellt Linsler fest.

 

 

 


Quelle: Pressemeldung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht vom 18. Juli 2017