Grundsicherung: Das Problem mit der Angemessenheit und dem aktuellen Wohnungsmarkt

Wer Grundsicherung bezieht, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Kommunen erstattet soweit diese als angemessen eingestuft werden. „Genau hier, bei der Bestimmung dessen, was angemessen ist, liegt das Problem", macht Eva Welskop-Deffaa deutlich, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Der Verband spricht sich für eine am individuellen Bedarf orientierte Bemessung der Kosten der Unterkunft und gegen eine Pauschalierung der Leistungen für die Unterkunft aus.

„Welche Mietkosten angemessen sind, hängt von den Realitäten des Wohnungsmarktes ab. Angesichts eines Mangels an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten und Ballungszentren ist es gerade für Menschen, die Hartz-IV beziehen, besonders schwierig, entsprechenden Wohnraum zu finden", so Welskop-Deffaa.

Zu niedrig angesetzte Obergrenzen, die den Wohnungsmarktverhältnissen vor Ort nicht gerecht werden, hätten zur Folge, dass die tatsächlichen Wohnkosten nicht in voller Höhe übernommen werden. Das führe dazu, dass Teile der Miete aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen. Diese Summen ständen für die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums dann nicht mehr zur Verfügung. „Es bleibt weniger Geld für Essen, Kleidung oder Schulsachen für die Kinder übrig. Ein ohnehin schmales Budget wird noch schmaler und die Wohnungsknappheit wird damit zur Armutsfalle", macht Welskop-Deffaa deutlich.

DCV: Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung dringlich

Die Kosten für Unterkunft und Heizung müssten verlässlich am Bedarf der Leistungsberechtigten orientiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft decken, fordert der DCV. Notwendig sei eine praktikable Regelung, die allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt. Die Regelungen müssten so gestaltet sein, dass bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen die tatsächliche Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums geprüft wird. „Ob die Miethöhe angemessen ist, muss im Verhältnis zum Wohnungsmarkt vor Ort entschieden werden. Die Menschen müssen die Sicherheit haben, eine vertraute Wohnumgebung nicht verlassen zu müssen, wenn es keine Alternative auf dem Wohnungsmarkt gibt", betont Welskop-Deffaa.

Der DCV verweist auf die Caritas-Studie „Menschenrecht auf Wohnen" im Januar 2017, die deutlich gezeigt habe, welche hohe Zustimmung die Gewährleistung des Grundrechts auf Wohnen in der Bevölkerung findet und wie sehr gerade einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen hohe Wohnkosten als Armutsrisiko bewerten.Reformvorschläge des DCV zu den Kosten der Unterkunft finden Sie im aktuellen fachpolitischen Impulspapier zur Jahreskampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause" unter www.zuhause-für-jeden.de


Quelle: Presseinformation des Deutschen Caritasverbandes vom 12. März 2018