Institut für Menschenrechte fordert nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel
Zum heutigen Tag gegen den Menschenhandel macht das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf aufmerksam, dass Betroffene häufig nicht genügend Unterstützung erhalten. Das Problem fängt bereits bei der Frage an, wie man Betroffene als Opfer von Menschenhandel identifizieren kann.
Menschenhandel finde tagtäglich in Deutschland in verschiedenen Branchen wie der Sexindustrie, der Pflege, im Haushalt, der Fleischverarbeitung oder dem Bau statt, wobei häufig Frauen betroffen seien. Er sei geprägt von Unfreiheit, Zwang, Gewalt und massiver wirtschaftlicher Ausbeutung. Die Übergänge zwischen schwerer Ausbeutung und Menschenhandel seien fließend, erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des heutigen europäischen Tags gegen den Menschenhandel.
Defizite bleiben dieselben
Nach den wichtigen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre, wie der Reform der Straftatbestände oder der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes, sollte die Bekämpfung des Menschenhandels aus Sicht des Instituts wieder mehr politische Aufmerksamkeit erhalten. So sehe es auch der Expertenausschuss des Europarates, der 2019 das zweite Mal überprüft hat, wie Deutschland seine Verpflichtungen aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel umgesetzt hat. Die Liste der Empfehlungen, die der Ausschuss an die Bundesregierung geschickt hat, sie seit der ersten Überprüfung 2015 nicht etwa kürzer, sondern länger geworden. Die vordringlichen Empfehlungen blieben an vielen Stellen deckungsgleich.
Es fehlt an einer nationalen Strategie
So fehle nach Ansicht des Ausschusses eine umfassende nationale Strategie zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels – Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, zur Arbeitsausbeutung und Kinderhandel. Anders als etwa in Irland, Schweden und der Schweiz gebe es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan. Aussagekräftige Untersuchungen dazu, wie viele Menschen in Deutschland genau betroffen sind, gebe es nicht. Auch brauche es verlässliche statistische Daten darüber, wie häufig es Betroffenen gelingt, ihre Rechte auf zum Beispiel Schadenersatz, Prozessbegleitung und Rechtsberatung durchzusetzen. Und nicht zuletzt weist der Ausschuss erneut darauf hin, dass zwingende Voraussetzung für die effektive Bekämpfung von Menschenhandel die Identifizierung der Betroffenen sei.
Nur wenn Behörden bei Kontrollen wüssten, woran man Menschenhandel erkennt, könnten sie dafür sorgen, dass die Betroffenen ihre Rechte durchsetzen und es eine effektive Strafverfolgung gibt.
Quelle: .Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 17.10.2019