Kooperation für frühkindliche Demokratiebildung und Extremismusprävention

Demokratieförderung beginnt bereits im Frühkindalter. Ein Teilbereich des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" soll deshalb den Fokus auf frühkindliche Demokratiebildung und Extremismusprävention in der Kindertagesbetreuung legen. Dafür hat der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Kooperationspartner des Bundesfamilienministeriums sind die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände sowie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ).

Im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" bildet die Vereinbarung den Auftakt für mehrere Projekte in Kindertagesstätten, informiert das Bundesfamilienministerium weiter. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 2.987.000 Euro. Die Projekte sollen frühzeitig den Grundstein dafür legen, dass Vielfalt und Toleranz vom Frühkindalter an gelebt werden. Konzipiert werden sie durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, den Deutschen Caritasverband, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der AGJ kommt eine koordinierende und vernetzende Funktion zu.

Zielgerichtete Präventionsstrategien und Angebote, die Demokratie und Vielfalt im frühkindlichen Bildungsbereich fördern, sollen im Rahmen der Kooperation weiterentwickelt werden. Zielgruppen der Projekte sind neben Kindern auch Eltern und das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen. Schon bisher wurden unter anderem im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie" einzelne Projekte im Bereich der frühkindlichen Präventionsarbeit gefördert. Durch die Bündelung der Ressourcen werde den Vertragspartnern nun ermöglicht, modellhaft gemeinsam tätig zu werden und Projekte im Rahmen des entsprechenden Teilbereichs wirkungsvoller zu verwirklichen als es ihnen einzeln möglich wäre, heißt es.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums am 4. Juli 2017