Lebenshilfe will besseren Schutz vor Diskriminierung
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert aus aktuellem Anlass des Welttages für Menschen mit Behinderung, neben öffentlichen Einrichtungen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Verstoß dagegen muss als Diskriminierung geahndet werden. Gleiches gilt für die Fachorganisation für Menschen mit geistger Behinderung, wenn Hilfestellungen im konkreten Einzelfall verweigert werden. Findet sich etwa ein Mensch mit Behinderung beim Einkauf im Supermarkt nicht zurecht, dürfe ihm das Personal die Unterstützung nicht vorenthalten.
Außerdem plädiert die Lebenshilfe für ein Verbandsklagerecht. Verbände könnten dann stellvertretend für Menschen mit Behinderung gegen Benachteiligungen gerichtlich vorgehen. Schließlich hält die Lebenshilfe eine Verlängerung der Fristen für sinnvoll. Bislang muss man sich innerhalb von nur zwei Monaten entscheiden, ob man sich gegen eine Diskriminierung wehren will.
Die Lebenshilfe bezieht sich dabei auf Feststellungen des UN-Fachausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, wonch es in den Vertragsstaaten erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Artikels 5 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Dieser Artikel fordert Gleichberechtigung ein und wendet sich gegen Diskriminierung. „Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Ein besserer Schutz vor Diskriminierung gehört daher unbedingt in den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung ", erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB.
HIntergrund der Forderungen ist auch der „Dritte gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages". Danach werden Menschen mit Behinderung immer noch am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, beim Arztbesuch oder aufgrund bestehender Barrieren im Einzelhandel, im Gaststätten- und im Unterhaltungsgewerbe diskriminiert.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 30. November 2017