Menschenrechte und Wirtschaft: Deutsches Institut für Menschrechte kritisiert zu kleine Schritte
Der Nationale Aktionsplan Menschenrechte und Wirtschaft wurde durch das Bundeskabinett verabschiedet. Dazu erklärte Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass dieser Plan weit entfernt vom ambitionierten Aktionsplan sei, den die Bundesregierung 2015 beim G7-Gipfel im bayrischen Schloss Elmau angekündigt hatte.
Er enthalte aber erste Schritte und Verabredungen zu einer verbesserten Integration von Menschenrechten in die Wirtschaft und weist damit in die richtige Richtung. Begrüßenswert sei, dass die Bundesregierung die Erwartung an alle deutschen Unternehmen formuliert, eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in ihre Unternehmensprozesse zu verankern und regelmäßig zu überprüfen. Gut ist auch das Anliegen, relevante Branchensektoren zu identifizieren, um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien in diesen Bereichen voranzubringen. So deutlich wurde die Erwartung in den bisher vorliegenden Aktionsplänen anderer Länder nicht formuliert. Wenig überzeugend sei der Nationale Aktionsplan allerdings bei den meisten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung selbst die Menschenrechte umsetzen will: Es fehle ein klares Bekenntnis, Problemsektoren der Wirtschaft in Zukunft stärker zu identifizieren, zu kontrollieren, gefundene Probleme abzubauen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
Auch enthalte der Aktionsplan weder neue Verpflichtungen, das öffentliche Beschaffungswesen stärker an Menschenrechten auszurichten, noch besondere Verpflichtungen für Unternehmen in öffentlicher Hand. Der Nationale Aktionsplan hätte diese Unternehmen zu umfassenden menschenrechtlichen Folgeabschätzungen und Berichterstattung verpflichten müssen. Zu bedauern sei außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzung aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen Rechtssystem geben wird. Dies werde der besonderen Verantwortung des deutschen Staates für die Wirtschaftstätigkeit der transnationalen Unternehmen in staatlicher Hand nicht gerecht.
Zentral für die weitere Entwicklung sie nun, so Windfuhr, ob es gelingt, einen wirkungsvollen Umsetzungsprozess zu starten.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Institues für Menschenrechte vom 21. Dezember 2016