Mindestlohn in der Pflege soll steigen

Die Pflegekommission hat sich laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon sollen gerade Pflegehilfskräfte profitieren.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles freut sich darüber. Der Bedarf an guter, qualifizierter und motivierter Arbeit wachse in allen Pflegebereichen, so Nahles. Der Mindestlohn sei ein Beitrag dazu, die Qualität in diesem Berufsfeld zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen zu schaffen.

Rainer Brückers, Beauftragter des BMAS für die Pflegekommission, bewertete das einvernehmliche Ergebnis zur Anpassung der Pflegemindestlöhne als wichtiges Signal für die Branche. Der 2010 in der Pflegebranche eingeführte Mindestlohn habe sich bewährt, so Brückers.

In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen finden Sie unter www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/mindestloehne-in-der-pflege-sollen-steigen.html;jsessionid=0395B36D5DAE94BCF93584B7D0D31329


Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 25. April 2017