Neue Empfehlungen zur „Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen"
Woran können sich freie und öffentliche Träger ambulanter Erziehungshilfen bei Verhandlungen vor Ort orientieren, um zu guten und wirksamen Hilfen zur Erziehung zu gelangen? Im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege in NRW wurden jetzt Empfehlungen erarbeitet, die gemeinsam mit der freien Wohlfahrtspflege getragen werden, teilt derLandschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit.
Gerade im sich dynamisch entwickelnden Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung könne eine fachgerechte und ressourcenbewusste Steuerung nur gelingen, wenn Inhalte, Qualität und Entgeltbestandteile der Leistungsangebote zwischen öffentlichen und freien Trägern vor Ort ausgehandelt sind und sich beide in einen gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung begeben, heißt es in einer Presseerklärung.
Weiterentwickelt wurde konkret dazu eine Arbeitshilfe aus dem Jahr 2013. Diese hatten die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter herausgegeben und war im Zusammenwirken mit 16 kommunalen Jugendämtern entstanden.
Die nunmehr weiterentwickelten Empfehlungen
• beschreiben die rechtlichen Grundlagen, die den Rahmen für Aushandlungsprozesse und gesetzeskonforme Vereinbarungen bilden,
• definieren den Dreischritt von Leistung, Qualität und Entgelt als einen der zentralen Inhalte für Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern,
• konkretisieren die darin enthaltenen Regelungsbedarfe und liefern dafür fachliche Orientierungen.
Mit Blick auf die gemäß Paragraph 79a SGB VIII verpflichtende Qualitätsentwicklung geben die Empfehlungen jetzt auch praxisorientierte Hinweise dazu, wie auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Grundsätze und Maßstäbe von Qualität (fachliche Leitlinien, Merkmale der Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität) ein solcher Prozess vor Ort initiiert und zielführend gestaltet werden kann, so der LWL.
Konkrete Instrumente und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung vor Ort runden die Empfehlungen ab.
Betont wird, dass die Empfehlungen und Vorlagen nicht die Aushandlung vor Ort ersetzen, sondern diese anregen und unterstützen sollen. Als Orientierungsrahmen genutzt können und sollen sie laut LWL dazu beitragen, in gemeinsamer Verantwortung die ambulanten Hilfen zur Erziehung im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern weiterzuentwickeln.
Die Empfehlungen und Mustervorlagen können als Druckexemplar zum Preis von zen Euro bestellt werden unter www.lwl-landesjugendamt-shop.de
Kostenlos zum Download bereit stehen sie unter www.aushandlung-ambulanter-erziehungshilfen.lwl.org
Quelle: LWL-Presseinformation vom 2. März 2017