Pflegeberufekammer in Schleswig Holstein
Schleswig-Holstein hat eine Pflegeberufekammer. Erstmals in der Berufsgeschichte werden die Pflegeberufe in Schleswig-Holstein ihre eigenen beruflichen Angelegenheiten weisungsfrei gestalten können, heißt es dazu in einer öffentlichen Erklärung.
In einem Festakt würdigten Minister Dr. Heiner Garg und der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, diesen besonderen Moment für den Start einer gemeinsamen Selbstverwaltung aller Pflegefachberufe in Schleswig-Holstein. „Wie alle anderen Heilberufe haben nun endlich die professionell Pflegenden eine berufsständische Selbstverwaltung. Damit erhalten die Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein alle rechtlichen Grundlagen zur eigenständigen Gestaltung und berufspolitischen Vertretung des Pflegeberufes", freut sich Patricia Drube.
In der konstituierenden Sitzung der 1. Kammerversammlung wurde am vergangenen Samstag der erste Vorstand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holsteins gewählt. Frau Patricia Drube (Altenpflege) wird als Präsidentin in Zusammenarbeit mit Frank Vilsmeier (Gesundheits- und Krankenpflege) als Vizepräsident gemeinsam mit den weiteren Vorstandsmitgliedern Brigitte Kaack (Kinderkrankenpflege), Carola Neugebohren (Krankenpflege), Marco Sander (Altenpflege), Dr. Anke Fesenfeld (Gesunheits- und Krankenpflege) und Frank Bourvé (Gesundheits- und Krankenpflege) die Kammeraufgaben in den nächsten 5 Jahren gestalten.
Hintergrund
Die erste deutsche Pflegekammer hat 2016 in Rheinland-Pfalz ihre Arbeit aufgenommen. Dem kann die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein nun folgen. In Niedersachsen wird Mitte des Jahres die Pflegekammer gewählt. In weiteren Bundesländern werden Maßnahmen für deren Errichtung getroffen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen). In Europa und international haben berufsständische Vertretungen der beruflich Pflegenden eine lange Tradition. Deutschland vollzieht insofern eine internationale und europäische Entwicklung nach. Das Kammerrecht ist Landesrecht, sodass eine Heilberufekammer nur mit einem Landesgesetz errichtet und betrieben werden kann.
Quelle: Pressemitteilung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein (KdöR) vom 12. April 2018