Sorgerechtsregelung bleibt umstritten
Die Frage nach einer fairen Regelung des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern ist seit Jahrzehnten umstritten. Auch die 2013 vollzogene Sorgerechtsreform konnte die Lage nur marginal verbessern. Verbände beklagen nach wie vor, dass keine echte Gleichberechtigung vorliege und Mütter in der Praxis oft bevorzugt würden.
Kaum ein Rechtsgebiet ist emotional so aufgeladen wie das der elterlichen Sorge. Während bei verheiratenen Paaren und bei Eltern, die eine gemeinsame Sorgeerklärung abgebeben haben, die Rechtslage klar ist, verhält es sich bei unverheirateten Paaren ohne eine solche Erklärung anders. Mit einer Sorgerechtsreform wurde 2013 ein Kompromiss angestrebt, der in der Praxis jedoch nur wenig am Grundproblem verändert hat. Denn die entscheidende Frage lautet: Wie können Eltern gemeinsam über wesentliche Belange ihrer Kinder entscheiden, wenn keinerlei Vertrauen zueinander herrscht? Im Kern geht es also nicht nur um eine rechtliche Regelung, sondern, vor allem bei hochstrittigen Eltern, fast immer auch um Folgen von seelischen und z.T. auch körperlichen Verletzungen, die viele Paarbeziehungen geprägt haben. Der vielzitierte Switch zwischen der Eltern- und der Paarebene gelingt nicht 'einfach so'. Daher erscheinen Regelungen, die den Einzelfall nicht ausreichend würdigen, grundsätzlich verdächtig.
Kindeswohlfragen bleiben immer Ermessensfragen
Aus diesem Grund hat eine (ausschließlich aus Jurist*innen bestehende) Expertengruppe im Oktober vergangenen Jahres ein Thesenpapier entwickelt, in dem Empfehlungen für das zuständige Bundesjustizministerium gegeben wurden, wie zukünftig verfahren werden sollte. Wichtigste Prämissen: Die elterliche Sorge solle den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen und ein Sorgerechtsentzug künftig nicht mehr möglich sein. Gleichwohl soll es dabei bleiben, dass die Ausübung der Personensorge auf einen Elternteil übertragen werden kann, sofern ein Ausüben der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Mit anderen Worten: Praktisch soll dieser entscheidende Punkt nach Auffassung der Expertenkommission im Konfliktfall eine Ermessensfrage für die Familiengerichte bleiben. Denn was genau dem Kindeswohl widerspricht, lässt sich nur im Einzelfall bewerten und entscheiden. Aus Perspektive der Kinder ist dies wesentlich, denn Praktiker*innen aus Beratungsstellen, Jugendämtern und Therapieeinrichtungen wissen genau, dass in vielen Fällen aufgrund der schwerwiegenden seelischen Verletzungen der Eltern keine Aussicht auf eine konfliktfreie Kommunikation besteht - und die ist für Kinder und ihre Entwicklung wichtiger als rechtliche Statusfragen.
Was spricht gegen die Gleichstellung ab Geburt?
Prinzipiell scheint die Empfehlung der Jurist*innen also klug und ausgewogen. Und dennoch spricht sich die amtierende Bundesjustizministerin gegen die Gleichstellung von Geburt an aus. Für Klaus Zimmer, Vorsitzender des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), einem Verband, der traditionell eher auf der Seite sich benachteiligt fühlender Väter zu verorten ist, ist diese Position nicht nachvollziehbar. Er fragt: „Was passiert, wenn die sorgeberechtigte Mutter ausfällt?" Hier sind Väter ohne Sorgerecht oft in einer schwierigen Position, weil sie, anders als z.B. die Eltern der Kindsmutter, keinen rechtlichen 'Zugriff' erhalten. Daher fordert Zimmer, dass in solchen Fällen "dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen wird, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht." Für diese Situation gelte es Vorsorge zu treffen durch Förderung der gemeinsamen Elternschaft trotz Trennung.“ Hintergrund ist die Sorge vieler Väter, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch von ihren Kindern 'getrennt' werden und somit oft nur schwer eine gute und vertraute Beziehung zu den Kindern entwickeln können. Für den ISUV steht fest, dass diese Praxis auch von vielen Jugendämtern mitgetragen wird, es sich also auch um ein systemisches Problem handelt. Gleichwohl geht der Verband nicht auf die von Kindesschutzexpert*innen geteilte Meinung ein, dass es häufig eine von Vätern ausgehende psychische oder körperliche Gewalt ist, die eine konfliktfreie Kommunikation der Eltern zum Wohle der Kinder erschwert.
Es bleibt eine sehr große Herausforderung für Jugendämter, Beratungsstellen und Familiengerichte, langjährige Konflikte zwischen getrennten Eltern zugunsten der Kinder zu befrieden. Gleichwohl irritiert, dass immer wieder allein rechtliche Fragen thematisiert werden. Denn der entscheidende Punkt ist die Kooperationsbereitschaft der Eltern. Ist diese nicht vorhanden, werden Mütter und Väter immer Wege finden, ihre Interessen so wahrzunehmen, dass man ihnen die mangelnde Kooperationsbereitschaft 'gerade so' nicht nachweisen kann. Am Ende bleibt eine einfache Erkenntnis: Wo kein Wille, da kein Weg.