Praxislernort Pflege - Anleiten zu einer gesundheitsgerechten Arbeit in der Pflege
Für Berufsanfängerinnen und -anfänger in der Pflege sind eigene Kompetenzen zum gesundheitsgerechten Arbeiten von großer Bedeutung. Um dieses Thema geht es in der Broschüre „Praxislernort Pflege - Anleiten zu einer gesundheitsgerechten Arbeit in der Pflege" , herausgegeben von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Der Fokus wurde auf die Rolle der Praxisanleiterin oder des Praxisanleiters gelegt. Denn der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) müsse schon in der Ausbildung ein Querschnittsthema sein, in der theoretischen Ausbildung ebenso wie direkt vor Ort, auf der Station, im Wohnbereich oder in häuslicher Umgebung. In den Ausbildungsunternehmen komme den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Die Pflegeschülerinnen und -schüler - gemeint sind Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Altenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege - wenden das Gelernte zum ersten Mal an. Sie brauchen eine kompetente Anleitung und viel Unterstützung, bis das Wissen sitzt und sich im praktischen Arbeiten wiederfindet.
Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers ist, heißt es auf den INQA-Internetseiten Er se verpflichtet, gesetzliche Regelungen umzusetzen und die Einhaltung zu ermöglichen. Erst dann sei es möglich, durch die Sensibilisierung und Stärkung von AGS-Themen, zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern in der Praxisanleitung, gesundheitsförderliches Verhalten selbst in die Hand zu nehmen.
Die Publikation ist demnächst als Broschüre bestellbar, wie im Internet angekündigt. Sie kann bereits jetzt jetzt als PDF heruntergeladen werden unter www.inqa.de/DE/Angebote/Publikationen/praxislernort-pflege.html;jsessionid=EE3CAABA56E5D24B07C38C5D4472EDE7
Quelle: Newsletter, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen vom 19. Dezember 2016