Einheitliche Mindeststandards der Bundesländer bei der staatlichen Anerkennung ausländischer Studiengänge notwendig

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert einheitliche Mindeststandards bei der staatlichen Anerkennung von Absolventinnen und Absolventen ausländischer Studiengänge für Soziale Arbeit.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert in seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen zur staatlichen Anerkennung von Absolventinnen und Absolventen ausländischer Studiengänge für Soziale Arbeit die Bundesländer auf, gemeinsame Standards festzulegen. „Einheitliche gemeinsame Standards verhindern, dass Art und Umfang von Anpassungsmaßnahmen  davon abhängen, in welchem Bundesland zufällig der Antrag auf Anerkennung gestellt wird“, so Landrat Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Das schafft Transparenz, baut unnötige Hürden ab und vermeidet Kleinstaaterei.“ Zu den gemeinsamen Mindeststandards sollten gehören: Kompetenzen im Bereich Recht und Verwaltung, Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens, sowie insbesondere praktische Kompetenz - erworben in einer Mindest-Praxisdauer von 100 Tagen -, sowie wissenschaftliche und professionsbezogene Kompetenzen und ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit. Nachdem der Bund bereits 2011 ein Gesetz über die erleichterte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen beschlossen hat, sind mittlerweile die Bundesländer mit den entsprechenden Landesgesetzen gefolgt. Mit der Anerkennung indirekt verbunden ist die Frage der Kriterien der Verleihung der staatlichen Anerkennung. Die Bundesländer haben hierbei unterschiedliche Zuständigkeiten und Verfahren gewählt. In einigen Bundesländern sind dafür die Hochschulen, in anderen die entsprechenden Ministerien oder die Regierungspräsidien zuständig. „Bei allem föderativen Verständnis“ so Landrat Fuchs, „ist hier ein kontraproduktiver Wildwuchs entstanden.“ Die vollständigen Empfehlungen sind abrufbar unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2014/DV-36-14_Auslandsstudiengaenge Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 27.03.2015