Erklärung der Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung: Bundesteilhabegesetz jetzt!

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weiter zu verfolgen und die Verbindung zwischen Bundesteilhabegesetz und den 5 Milliarden Euro kommunaler Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht in Frage zu stellen. Das eine ist unbedingte Voraussetzung für das andere. Das Bundesteilhabegesetz darf auf keinen Fall gefährdet werden. Es ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode.

Verbunden mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung und Anpassung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung an die Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention sollen den Bundesländern und Kommunen 5 Milliarden Euro an Bundesmitteln zufließen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dieses aufgegriffen und beide Vorhaben miteinander verknüpft. Die Bundesregierung hat im Juli dieses Jahres die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die große Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention modernisieren. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Leben mit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Im September (vgl. Tagesspiegel vom 18.9.2014) sind neue Überlegungen für die kommunale Entlastung durch den Bund bekannt geworden. Die 5 Milliarden Euro sollen, so die Überlegungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Hamburger Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, nun nicht über das neu zu schaffende Bundesteilhabegesetz, sondern für die Übernahme anderer Kosten vom Bund an die Kommunen fließen. Bisher hatte der finanzielle Druck den Einigungswillen zwischen Bund, Ländern und Kommunen für ein Bundesteilhabegesetz befördert. Dieser Antrieb droht nun verloren zu gehen. In der Konsequenz kann dies bedeuten, dass das Gesetzesverfahren mit deutlich weniger politischem Willen voran gebracht wird oder sogar scheitert. Die Menschen mit Behinderung, ihre Familien und die sich für sie einsetzenden Verbände kämpfen seit Jahren für ein modernes Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung, das die ihnen zustehenden Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention angemessen umsetzt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weiter zu verfolgen und die Verbindung zwischen Bundesteilhabegesetz und den 5 Milliarden Euro kommunaler Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht in Frage zu stellen. Das eine ist unbedingte Voraussetzung für das andere. Das Bundesteilhabegesetz darf auf keinen Fall gefährdet werden. Es ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode.

Quelle: Erklärung der Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 10.11.2014