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Ganztagesbetreuung: Lebensweltorientierte Ausgestaltung von entscheidender Bedeutung

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen ausgesprochen, wie eine flächendeckende Ganztagesbetreuung an Grundschulen gestaltet werden könnte. Im Zentrum steht die Forderung nach einer dauerhaften finanziellen Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hält den individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter für geeignet, Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen. Der Rechtsanspruch helfe Bildungsbenachteiligung abzubauen und erleichtere es Eltern, Familienleben und Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Bei der Implementierung und Umsetzung sollten nach Ansicht des Deutschen Vereins allerdings vier wesentliche Aspekte berücksichtigt werden.

  1. Die Angebote müssen sich an den Bedarfen der Kinder und ihrer Eltern ausrichten.
  2. Das bedeutet, dass trotz der enormen Herausforderungen, die beim Ausbau der Plätze und der Gewinnung von Fach- und Lehrkräften und anderem Personal entstehen werden, die Frage einer qualitätsvollen und lebensweltorientierten Ausgestaltung nicht aus dem Blick geraten darf.
  3. Die Bewältigung dieser Herausforderung kann nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern gelingen. Zwingend erforderlich ist es deshalb für den Deutschen Verein, dass sich der Bund nicht nur an den entstehenden Investitionskosten, sondern ebenso an den laufenden Betriebskosten beteiligt.
  4. Kinder- und Jugendhilfe und Schule müssen sich auf Augenhöhe begegnen können und ein gemeinsames Verständnis von Erziehung, Bildung und Betreuung entwickeln.

„Die Landschaft der vorhandenen Angebote ist enorm vielfältig, jedoch in vielen Bundesländern nicht bedarfsdeckend und von sehr unterschiedlicher Qualität. Die Umsetzung wird ein enormer aber unvermeidlicher Kraftakt. Letztlich geht es in erster Linie um eine Verbesserung des Aufwachsens von Kindern mit dem positiven Nebeneffekt einer besseren Vereinbarung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins.

Die vollständigen Empfehlungen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 9.12.2019