Junges LVR-Förderprogramm "Inklusive Kindertagespflege" soll mehr Zeit bekommen

Ursprünglich wollte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sein Programm zur Förderung der inklusiven Kindertagespflege im Juli 2018 beenden. Nun hat der LVR-Landesjugendhilfeausschuss empfohlen, die Pauschalförderung (IBIK-Förderprogramm) um zwei Jahre zu verlängern.

Seit August 2016 können alle örtlichen Jugendämter im Rheinland pro Kind mit Behinderung in der Tagespflege jährlich 5.000 Euro erhalten. Die sogenannte IBIK-Pauschale („Pauschale zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege") berücksichtigt auch Kinder mit einer drohenden Behinderung. Das Geld soll vorrangig für die Qualifizierung sowie Stellenanteile von Fachberatungen eingesetzt werden, erläutert der LVR.  Diese arbeiten in der Regel beim Jugendamt oder einem freien Träger und beraten Tagespflegepersonen sowie Eltern. Durch eine Zusatzqualifizierung zu Fragen der Inklusion sollen sie künftig dazu beitragen, dass gute Voraussetzungen für die gemeinsame Betreuung in der Tagespflege geschaffen werden. Darüber hinaus können die Fördermittel auch zur bedarfsgerechten Ausstattung der Tagespflegestellen eingesetzt werden.

Bisher nur verhaltene Nutzung


228 Kinder mit Behinderung werden im Kindergartenjahr 2017/2018 in der Kindertagespflege betreut. Nur für 36 von ihnen haben laut LVR auch Jugendämter bisher Anträge gestellt. Wie sich bei einer Umfragein acht ausgewählten Kommunen ergab, ist das Programm noch nicht überall bekannt ist. Außerdem trage Personalmangel in der Sachbearbeitung der Jugendämter zur Nichtnutzung bei oder die vom LVR geforderte Qualifizierung der Tagespflegepersonen und Fachberatungen sei noch nicht erfolgt. Allerdings betont der LVR, dass diejenigen Jugendämter und Freien Träger, die das Angebot nutzen, ausdrücklich um dessen Verlängerung gebeten haben, weil es dort gut angenommen ist und erfolgreich eingesetzt wird.

„Wir möchten dem noch recht jungen Förderprogramm die nötige Zeit geben, um sich zu entwickeln. Die Fristverlängerung wird Jugendämtern und Fachkräften in der Tagespflege die Möglichkeit geben, Qualifizierungsangebote zu nutzen. Unser Ziel ist es, in der inklusiven Kindertagespflege qualitätssichernde Strukturen aufzubauen. Ich bin davon überzeugt, dass wir dies durch IBIK gemeinsam mit unseren Partnern in der kommunalen Familie erreichen können", so Astrid Natus-Can, Vorsitzende des LVR-Jugendhilfeaussschusses.

Das LVR-Landesjugendamt hat seit 2015 rund 300 Tagespflegepersonen und 120 Fachberatungen in Zertifikatskursen und Fortbildungen qualifiziert. Bis 2019 werden rund 500 Tagespflegepersonen die kostenfreien Qualifizierungsangebote des LVR absolviert haben. x

Den finalen Beschluss über das Förderprogramm zur Förderung der inklusiven Kindertagespflege fasst der LVR-Landschaftsausschuss am 13. Oktober 2017. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes 2020 soll die freiwillige LVR-Leistung dann noch einmal einer Prüfung unterzogen werden, heißt es. 


Quelle: LVR-Pressemitteilung vom 29. September 2017