Menschenrechtler fordern in NRW inklusives Schulsystem nach UN-Vorgaben

Anlässlich des bundesweiten Kongresses "Eine Schule für Alle", der heute in Köln begann, appellierte das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, inklusive Bildung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

"Wir ermuntern alle Beteiligten, aus den bisherigen Fehlern und Herausforderungen bei der Umsetzung inklusiver Bildung in Nordrhein-Westfalen zu lernen und den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zielgerichtet anzugehen", sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen.

Die praktischen Schwierigkeiten bei der Etablierung inklusiver Schulen dürften nicht dazu führen, dass Fortschritte nicht gesehen würden oder Inklusion gar als gescheitert betrachtet werde. "Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, demgemäß alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal gefördert werden sollen. In einem gut gemachten inklusiven Schulsystem erzielen alle Kinder bessere Lernergebnisse, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie auch Hochbegabte. Gleichzeitig wird niemand ausgegrenzt. Dass Vielfalt allen Lernenden zugutekommt, ist seit Langem wissenschaftlich belegt", betont Kroworsch.

Die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Die neue Landesregierung muss ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems ausarbeiten, das konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthält. Sie soll personelle und finanzielle Ressourcen zum Aufbau der inklusiven Bildung umschichten sowie schrittweise und auf absehbare Zeit alle Förderschulen schließen. Die Aufrechterhaltung eines Förderschulsystems neben der allgemeinen Schule ist nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das hat auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016 in seiner "Allgemeinen Bemerkung Nr. 4" klar gestellt. Kroworsch: "Das von der Landesregierung verhängte Moratorium der Förderschulschließung darf deshalb nicht von Dauer sein. Die Politik muss zudem Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte sowie andere Berufsgruppen in den Veränderungsprozess stärker einbeziehen und ihr Vertrauen zurückgewinnen."


Quelle: Presseinformation des Deutschen Institutes für Menschenrechte vom 6. September 2017