Landeskonzept der Schulsozialarbeit in Niedersachen vorgestellt

Schülerinnen und Schüler in persönlichen Fragen beraten, das Lehrerkollegium mit sozialpädagogischer Kompetenz unterstützen, Angebote zur Konfliktbewältigung zur Verfügung stellen: Dies sind einige Schwerpunkte im breiten Spektrum der Tätigkeiten, die die neuen sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst an den Schulen übernehmen werden. Das sieht ein Entwurf für einen Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur „Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung" vor, der in die Verbändeanhörung gegeben wurde.

Der Erlassentwurf beschreibt das Selbstverständnis der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, ihre Grundlagen, Aufgaben und Rahmenbedingungen. Bevor nun unter anderem der Landeselternrat, der Landesschülerrat, die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit sowie die Schulleitungs-, Lehrer-, und Kommunalverbände beteiligt werden, hatte das Niedersächsische Kultusministerium bereits in drei Gesprächsforen Anfang des Jahres mit Fachleuten aus Schulen, der Jugendhilfe und der Wissenschaft einen Konzeptentwurf beraten.

Das niedersächsische Kultusministerium teilte außerdem mit, dass der personelle Ausbau der Schulsozialarbeit in Landesverantwortung voran komme. 90 Prozent von 660 ausgeschriebenen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Oberschulen, Realschulen, sowie Kooperativen und Integrativen Gesamtschulen seien bereits besetzt. Für den Zeitraum von 2019 bis 2021 sei ein weiterer Ausbau von 200 Stellen vor allem für Grundschulen und Gymnasien vorgesehen.

Die Niedersächsische Landesregierung hatte Ende 2016 Schulsozialarbeit erstmals fest als Landesaufgabe übernommen: 1.000 Vollzeiteinheiten oder rund 55 Millionen Euro jährlich werden im Landeshaushalt ab 2021 alleine für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung an allgemein bildenden Schulen bereitstehen. Nach der strukturellen und finanziellen Absicherung wird mit dem Erlassentwurf nun auch erstmals der inhaltliche Rahmen aufgezeigt, in dem die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst tätig sein werden. Die konkrete Umsetzung erfolgt in den Schulen und berücksichtigt die Herausforderungen vor Ort.


Quelle: Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 11. April 2017