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Spurensicherung nach sexuellem Übergriff soll Kassenleistung werden

Menschen, die nach einem sexuellen Übergriff nicht unmittelbar die Polizei einschalten, müssen oft selbst die Kosten für eine vertrauliche Spurensicherung übernehmen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass dies nicht so bleiben soll. Für die Betroffenen bedeutete der Schritt einen größeren Handlungsspielraum.

Menschen, die Opfer eines sexuellen Übergriffes werden, stehen häufig vor der Frage, ob sie die Tat anzeigen sollen oder nicht. Da die Täter*innen häufig aus dem Nahbereich der Betroffenen stammen, ist die Hemmschwelle für eine Meldung bei der Polizei oft sehr hoch. Um sich die Chance einer aussichtsreichen strafrechtlichen Verfolgung zu bewahren, ist in der Regel jedoch eine vertrauensvolle Spurensicherung erforderlich, und das möglichst schnell. Dies setzt Betroffene unter enormen Druck. Denn aktuell ist eine kostenlose Spurensicherung de facto nur in Verbindung mit einer Strafanzeige möglich. Wer Spuren sichern lassen möchte, sich aber noch nicht zu einer Anzeige entschlossen hat, kann die Untersuchung derzeit zwar bei Ärzt*innen veranlassen, allerdings nur auf eigene Kosten. Im Katalog der Krankenkassen ist die vertrauensvolle und auf Wunsch anonyme Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt nicht vorgesehen.

Dass diese Lücke im Sozialleistungsrecht nun geschlossen werden soll, begrüßt u.a. das Deutsche Institut für Menschenrechte. Mit dem Vorhaben erfülle die Bundesregierung endlich die Verpflichtungen aus Artikel 25 der Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen, wenn auch nicht vollständig. Denn ebenso wichtig ist für das Institut für Menschenrechte die Übernahme der Kosten für eine anonyme Erstbehandlung. Die anonyme Spurensicherung sei nicht von der Gabe von Verhütungsmitteln wie der 'Pille danach' und der Untersuchung und vorsorglichen Behandlung sexuell übertragbarer Infektionskrankheitenzu trennen. Diese seien zwar teilweise vom allgemeinen Leistungskatalog der Krankenkassen umfasst, doch könne man die Leistungen nicht anonym abrechnen lassen.